Jetzt sieht es also doch so aus, als würde das passieren, was viele Camper bereits seit 2016 immer wieder befürchtet haben, der Dieselskandal könnte die Campingbranche erreichen.

Da ich in den vergangenen Tagen sehr viele Fragen, Mails und Nachrichten von euch zu diesem Thema erhalten habe, habe ich mich nun doch dazu entschlossen, das ganze Thema in Angriff zu nehmen und euch über den Stand der Dinge zu informieren.

 

Wichtiges vorweg!!!

Ich bin KEIN Anwalt!!! Dieser Artikel gilt NICHT als Rechtsberatung!!! Sondern ist mein Versuch Überblick zu verschaffen.

Ich gebe hier nur wieder, welche Informationen mir zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Für das ganze weitere Vorgehen müsst ihr als Betroffener ggf. anwaltlichen Rat einholen.  Zudem stehe ich weder mit einem der beschuldigten Unternehmen in Kooperation, noch mit den genannten Kanzleien, Clubs oder Personen. 

Mein Mr. Pepper läuft auf Peugeot, ich bin also zum aktuellen Zeitpunkt nicht selber betroffen.

 


NEWS 19.04.21

UPDATE: Stilllegungen erst gar nicht möglich???

Über unterschiedliche Ecken habe ich am vergangenen Wochenende erfahren, dass Stilllegungen im FIAT/ IVECO Bereich erstmal gar nicht so einfach möglich wären.

Aktuell ist es ja so, dass die größte Sorge vieler Reisemobilsten die Frage ist, wird mein Reisemobil stillgelegt, sollte wirklich etwas an den FIAT/ IVECO Abgasmanipulationen „dran sein“? Laut meiner Informationen ist es allerdings so, dass das deutsche Bundeskraftfahrtamt diese Stilllegung gar nicht erzeugen kann. FIAT ist nunmal ein italienischer Hersteller und somit erfolgt auch die erste Zulassung über Italien. Ein wichtiger Unterschied zum damaligen VW Fall, da VW ja ein deutscher Hersteller ist. 

Wenn es also wirklich um eine Stilllegung der Fahrzeuge geht, kann diese anscheinend nur über die italienischen Behörden geschehen, die sich bis dato aber nichtmal ernsthaft mit dem ganzen Case befassen. 

Bisher habe ich diese Informationen leider nur durch persönliche Gespräche bekommen, ich bleibe für euch aber auf jeden Fall an dem Thema dran und versuche noch entsprechende Belege nachzureichen. 

 


 

NEWS: 04.04.2021

 

UPDATE… neues zum Thema Dieselskandal und Wohnmobile – Update 04.04.21

 

Hi zusammen, ich habe euch ja immer wieder gesagt ich bleibe an dem Thema dran und wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie euch hier mitteilen. 

Seit Anfang April gibt es Neuigkeiten, allerdings sage ich euch auch direkt, hier kommt es EXTREM AUF DIE DETAILS AN!!! Solltet ihr also in folge direkt die Google Suche anwerfen, lest euch bitte vorher die kommenden Zeilen GENAU durch.

 

Dieselskandal und Wohnmobile …  das ist neu: 

Am 2. April hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Rückruf begonnen der Dieselmotoren betrifft ( Rückrufnummer 010493 ). Von diesem Rückruf betroffen sind Dieselmotoren des Herstellers IVECO Daily, sogenannte „Heavy Duty“ Motoren, mit dem Motorcode F1D! 

Besitzer von Fahrzeugen mit einem solchen Motor sollen sich bei ihrer Werkstatt vorstellen. 

 

WICHTIG: Bisher spricht dieser Rückruf aber nur Besitzer von TRANSPORTERN in Deutschland an, genau der Motor der von dem Rückruf betroffen ist, wurde nur in Transportern verbaut!!!! 

 

Da aber sehr, sehr ähnliche Motoren auch in Fiat/ Iveco Wohnmobile verbaut wurden, verhärtet sich der VERDACHT, dass es in Zukunft Problem für Wohnmobilbesitzer mit den genannten Motoren (Artikel vom 15.11. siehe unten) geben KÖNNTE!

 

Was bedeutet das jetzt für euch… 

Bisher hat sich wenig an der gesamten Situation für euch verändert. Wie gesagt, vom offiziellen KBA Rückruf sind bisher nur Transporter Modelle betroffen! Bisher geht es also „nur“  darum, dass sich die Vorwürfe einer möglichen Abgasmanipulation verhärten. 

Der absolut überwiegende Teil von Experten rät aber deutlich davon ab, irgendwelche eigenständige „Werkstatt-Rückbau-Aktionen“ zu starten, so lange es für euren Reisemobil Motor keine offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt gibt. 

Wenn ich betroffen wäre und ihr mich fragen würdet, würde das für mich bedeuten… ja, der VERDACHT erhärtet sich, dass es mögliche Manipulationen gegeben hat.  Aktuell ist es aber weiterhin ein VERDACHT! Ich würde die Medien in Zukunft noch genauer im Auge behalten und schauen, ob weitere Rückrufaktionen vom KBA stattfinden, die dann ggf. auch euren Reisemobil Motor betreffen. Wenn dem so ist und ihr wirklich betroffen seid, solltet ihr aber auch eine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

Thema Medien, googeln, Informationen einholen

Achtung Augen auf, noch ein paar Worte zum Thema googlen, Medien und Informationen einholen rund um das Thema Dieselskandal und Wohnmobile.  

Nochmal, ich bin kein Anwalt und gebe euch hier auch keine Rechtsberatung, mir geht es einzig und allein darum euch zu informieren. 

Wenn ihr jetzt gleich vielleicht direkt zu dem Thema googelt, werdet ihr relativ schnell auf weitere Information stoßen, in denen es z.B. heißt: Bereits im März wurde ein Urteil zu Gunsten eines Reisemobil Besitzers gesprochen.

Leider konnte ich zu dem ganzen Fall keine einzige Information finden, die NICHT von einer Kanzlei/ einem Rechtsanwalt stammt. Wirklich ALLE Informationen, die ich zu diesem Fall finden konnte, wurden von einer Kanzlei erstellt und dann auf den unterschiedlichsten Portalen veröffentlicht. Ich kann somit leider nicht sagen, ob sich dieses erste Urteil wirklich rein um die mögliche Abgasmanipulation bei Fiat/ Iveco dreh. Vielleicht führten bei diesem einen Fall auch noch ganz andere Details zum Urteilsspruch, ich weiß es leider nicht!

Mich wundert es nur bzw. ich werde direkt vorsichtig euch irgendwelche Informationen weiter zu leiten, wenn die einzigen Informationen die ich finden kann, von der Kanzlei stammen, die diesen Fall/ diesen Mandanten vertreten hat, bzw. die am Ende der Info auch noch erklärt, auch anderen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung zu ermöglichen.   

 

Darum mein eindringlicher Rat an euch: ACHTET BEI EURER INFORMATIONSSUCHE GANZ GENAU AUF DAS KLEINGEDRUCKTE OBERHALB/UNTERHALB DER ARTIKEL!!!

 

Selbst große, bekannte Portale, Magazine, Tageszeitungen stellen zwar Informationen zu dem Thema bereit, aber wenn man dann genau hinschaut, steht unter dem Artikel  z.B. Verfasst durch Kanzlei XY oder Original Content von Kanzlei XY, gerne auch mit den abschließenden Worten: Die Kanzlei XY bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung und spricht mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Erfolgschancen durch.  So oder so ähnlich… 

Wie gesagt, ihr erhaltet hier von mir keine Rechtsberatung und ich berate euch auch nicht zum Thema Anwalt, Kanzleien bzw. ob es wirklich sinnvoll ist, bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten. Letztendlich müsst ihr das für euch allein entscheiden, auch in Hinblick auf eure (mögliche) Rechtsschutzversicherung bzw. wie das alles für euch und euren Anwalt/ die Kanzlei im besten/ schlechtesten Fall endet.   

All das kann ich euch nicht sagen und ich wäre verrückt mich noch weiter aus dem Fenster zu lehnen. Ich möchte euch nur deutlich darauf hinweisen, wenn ihr euch schon die Mühe macht nach weiteren Informationen zu suchen, achtet genau darauf von wem diese Informationen stammen.

Weiterhin gilt für IsasWomo, sobald ich von Neuigkeiten erfahre, werde ich sie euch hier mitteilen und diesen Artikel erneut auf den unterschiedlichen Kanälen posten.  

 

 


 

Artikel vom 15.11.2020:

 

Der Dieselskandal erreicht die Campingbranche – worum geht es eigentlich genau?

 

Dieses ganze Thema „Abgaswerte, Dieselmotoren, Dieseskandal“  hat sozusagen zwei Handlungsstränge.

  • 1.Thema: Die Verbrauchswerte in den Werksangaben sind unter „Laborbedingungen“ zu standen gekommen. Mit der Realität, also den Werten die PKW’s auf den Strassen erzeugen, haben die Werksangaben nur sehr wenig zu tun.  Das es zwischen den Laborwerten und der Realität Unterschiede gibt, ist aber NICHT verboten! 

Dazu kann ich euch aber auch direkt sagen, dass es seit 2018 ein neues Testverfahren für alle Neuzulassungen gibt.

Neue Testverfahren seit 2018

Seit dem 1. September 2018 gilt für alle Neuzulassungen ein weltweit einheitliche WLTP Test Verfahren. Das WLTP „World Harmonized Light Vehicle Test Procedure“, also ein weltweit abgestimmtes Testverfahren für PKW’s, soll dafür sorgen, dass die offiziellen Herstellerangaben zu CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch realistischer werden.

 

  • 2. Thema: Während dieser Tests unter Laborbedingungen haben verschiedene Automobilhersteller sogenannte „Abschaltvorrichtungen“ genutzt, damit die neuen Fahrzeuge noch bessere Abgaswerte erzielten.  Diese „Abschaltvorrichtungen“ sind allerdings verboten und da lag das eigentliche Problem, welches zum „Dieselskandal“ geführt hat.

 

„Dieselgate“ – Ein Rückblick auf das Problem anderer Hersteller.

 

Um Umwelt und Gesundheit zu schützen, müssen Automobilhersteller immer niedrigere Abgasgrenzwerte einhalten (siehe Euro 4, Euro 5, Euro 6 usw. Normen) um neue Fahrzeuge in den Handel bzw. auf die Strassen zu bekommen. Dabei ist es zwar so, dass diese Normen vorab durch Gespräche zwischen Herstellern und Gesetzgebern ermittelt werden, letztendlich werden sie aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Bis 2017 war es für Neuzulassungen so, dass diese Abgasgrenzwerte einzig und allein während eines ca. 20 minütigen Tests auf einem Rollenprüfstand ermittelt wurden. Dass diese „reproduzierbaren Laborbedingungen“ grundsätzlich wenig mit dem echten Straßenverkehr zu tun haben, könnt ihr euch wahrscheinlich vorstellen. Nichts desto trotz, diese Testbedingungen waren vollkommen ok, üblich und gesetzlich ok!

 

So begann der VW Dieselskandal 2015 in den USA

2015 stellte die US Amerikanische Umweltbehörde allerdings fest, dass die Abgaswerte eines Dieselmotors von VW, im Straßenverkehr bis zu 40 mal höher waren, als in den Prospekten angegeben.

Dabei hat VW gerade diesen Dieselmotor  in den USA als besonders „rein & grün“ (clean Diesel) umworben.

Doch durch diese sehr, sehr großen Unterschiede, stand der Verdacht im Raum, dass VW eine sogenannte „Abschaltvorrichtung der Abgasnachbehandlung“ in die Motorsteuerung integriert hat und das wäre nach Ansicht der US Umweltschutzbehörde illegal.

 

Der VW Dieselskandal erreichte Europa

Die Erkenntnisse aus den USA erreichten 2015 Europa.

Auch hier wurden unterschiedliche Tests vorgenommen und auch hier wurde festgestellt, dass zwischen den eingetragenen Werten und der Realität deutliche Unterschiede liegen.

Aber und das ist nicht unwichtig, in der EU war es nicht verboten, dass zwischen den Tests unter Laborbedingungen und dem realen Straßenbetrieb unterschiede lagen. Laut eines Wikipedia Eintrags sind Unterschiede bis zum 2,6 fachen sogar ziemlich normal.

Was allerdings bereits 2013 verboten wurde, ist eine sogenannten „Abschaltvorrichtung von Abgasnachbehandlungen“. Da der Unterschied zwischen Tests und Realbetrieb aber sehr groß war, bestand auch bei uns in Europa der Verdacht, dass z.B. VW diese verbotenen Abschaltvorrichtungen nutzt und damit begann der „Dieselskandal“ auch bei uns.

 

„Abschaltvorrichtungen“? Was ist das ?

 

Eine Abschaltvorrichtung ist eine vom Hersteller programmierte Motoreinstellung, die es erlaubt, die Abgaswerte während eines Testverfahrens automatisch zu reduzieren. Dies wurde 2013 in der EU verboten.

Viele Fahrer von modernen Autos finden es angenehm, wenn ihr Auto grundsätzlich eher schnell und „spritzig“ ist. Um es mal klar und deutlich zu sagen: „Wenn die Karre an der Ampel zügig aus dem Quark kommt“ 😉  Wenn es zudem so ist, dass man nicht ständig anhalten muss um AD Blue nach zu füllen, dann ist auch das ein deutlicher Pluspunkt.

Diese angenehme Seite moderner Dieselfahrzeuge hat allerdings den Nachteil, dass diese Autos in bestimmten Momenten deutlich mehr Stickoxide und Partikel freisetzten.

 

Zufriedene Kunden vs. geringe Abgase

Diese höheren Abgaswerte könnten aber in einem Abgastest zu Problemen führen. Mal ganz abgesehen davon, dass Fahrzeuge mit geringeren Werten ein besseres Image haben und sich besser verkaufen lassen. Darum sind „clevere Mitarbeiter“ verschiedener Automobilkonzerne auf die Idee gekommen, ein entsprechendes Programm in die Motorsteuerung zu installieren.

Dieses Programm erkennt, wann sich ein Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand im Test befindet. Dann steigt z.B. der AD Blue Verbrauch deutlich an und die Abgaswerte sind letztendlich geringer. Erkennt das Programm allerdings, das Fahrzeug wird ganz normal im Strassenverkehr bewegt, schaltet sich diese Vorrichtung ab und das Fahrzeug stößt deutlich mehr Abgase aus. Diese „Abschaltvorrichtung“ ist allerdings illegal!

Mittlerweile ist auch bekannt, dass diese Motorprogramme an unterschiedlichen Bedingungen erkannt haben, dass es sich um einen Test handelt. Zum Beispiel wurde von dem System erkannt, dass sich die Räder mit 100 km/h drehen, es aber gleichzeitig keinerlei Lenkbewegungen gibt.

Oder aber dieses System der Abschaltvorrichtung arbeitet zeitlich gesteuert. So ein Testzyklus läuft immer ganz genau identisch ab und dauert 20 Minuten. Wenn die Abschaltvorrichtung grundsätzlich nach 22 Minuten aktiviert wird, erzeugt das Fahrzeug während des Test super Abgaswerte, doch danach steigen die Werte „wie von Zauberhand“ an.

Bereits 2017 gab es bei einem FIAT 500 PKW den Verdacht, dass FIAT so eine zeitgesteuerte Abschaltvorrichtung nutzen könnte.

 

Dieselskandal und Wohnmobile

Es steht der Verdacht im Raum, dass FIAT und Iveco zum Thema Abgaswerte gemogelt haben.

 

Der Fall Fiat und Iveco

 

Bereits 2016 und 2017 wurde bekannt, dass FIAT das Abgaskontrollsystem eines PKW Dieselmotors ihres Konzerns manipuliert haben könnte. Doch danach ist erstmal wenig weiteres an die Öffentlichkeit gelangt.

Erst Ende Juli 2020 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt in verschiedenen Fiat Chrysler und Iveco Niederlassungen in Deutschland, Italien, der Niederlande und der Schweiz Razzien durchgeführt hat.

Der Verdacht: Verschiedene Dieselmotoren von FCA und Iveco seien mit einer sogenannten Abschaltvorrichtung ausgestattet worden, welche die Abgaswerte illegal manipuliert haben sollten. 

In Verdacht steht u.a. der 2,0 , 2,2 und 2,3 Mulijet Dieselmotor in allen üblichen Leistungsbaustufen, der vielen Reisemobilen verbaut wurde.

 

Im Anschluss an diese Durchsuchungen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 24. Juli 2020 folgenden Aufruf:

 

„Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges (Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeuge) gegen namentlich bekannte Personen sowie weitere bislang nicht identifizierte Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. nebst deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie IVECO Magirus AG.

Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Im Kontext der Ermittlungsverfahren gegen die genannten Fahrzeughersteller bitten wir Neuwagenkäufer und Tageszulassungskäufer unten aufgeführter Dieselfahrzeuge, ihre örtlichen Polizeidienststelle aufzusuchen, um Hinweise mitzuteilen.

Was benötigt wird, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst – dies finden Sie hier.

Folgende nachstehende Dokumente werden laut Merkblatt benötigt:

1.  Kaufvertrag (nebst sonstigen überlassenen Schriftstücken)

2. Gültiges Ausweisdokument

3. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fzg.- Schein) und Teil II (Kfz.-Brief)

4. Bitte bringen Sie sämtliche Dokumente mit zu Ihrer örtlichen Polizeidienststelle und drucken Sie das Merkblatt aus.

5. Nur bei Vollständigkeit der Unterlagen ist eine Bearbeitung möglich.

(Zeugenaufruf ist 1:1 kopiert)

 

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft flatterten bereits hunderte Anzeigen von möglichen Betroffenen Wohnmobilbesitzern bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ein.

Doch spätestens seitdem der Spiegel am 31.10.2020 einen kurzen Artikel zu dem Thema veröffentlichte, der nur so durch die unterschiedlichen Camping Facebook Gruppen „raste“, bekomme auch ich vermehrt Fragen von euch zu diesem Thema.

 

Der Dieselskandal und Wohnmobile – wer von euch könnte betroffen sein?

 

In diesem Fall geht es laut STA Frankfurt um Fahrzeuge mit einem Baujahr zwischen 2014 – 2019 der Hersteller FIAT und Iveco.

Unter Manipulationsverdacht stehen die FIAT Euro 5 und Euro 6 Dieselmotoren:

  • 1,3 Liter Multijet,
  • 1,3 Liter 16V Multijet,
  • 1,6 Liter Multijet,
  • 1,6 Liter,
  • 2,0 Liter Multijet,
  • 2,0 Liter,
  • 2,2 Liter Multijet II,
  • 2,3 Liter,
  • 2,3 Liter Multijet,
  • 3,0 Liter

Außerdem könnten die folgenden Iveco Modelle betroffen sein:

  • Daily Hi-Matic,
  • Daily 4×4,
  • Eurocargo

Wobei gerade der „Eurocargo“ in vielen Reisemobilen verbaut wurde.

Ebenfalls könnten die folgenden PKW Marken betroffen sein:  

  • Jeep
  • Chrysler
  • Alfa Romeo

Die Polizei vermutet dass es sich letzten Endes um ca. 200.000 betroffene Automobilbesitzer handeln könnte, darunter auch viele Reisemobilbesitzer.

 

Dieselskandal und Wohnmobile Camper

Ooookey… also wenn euer Womo solche „Wolken“ hinterlässt, solltet ihr vielleicht mal eine Werkstatt aufsuchen 🙂

 

Dieselskandal bei Wohnmobilen – wie könnte es weiter gehen?

 

 1. Unschuldsvermutung!

Bevor ich euch jetzt irgendwelche Vermutungen nenne bzw. euch beschreibe wie das Procedere in anderen Fällen ablief, möchte ich eines vorweg ganz, ganz deutlich sagen.

ZUM AKTUELLEN ZEITPUNKT (NOV.2020) GIBT ES NOCH KEINERLEI RECHTSPRECHUNGEN GEGEN FIAT ODER IVECO ZU DIESEM THEMA!!! UND SOLANGE DAS SO IST, GILT AUCH FÜR FIAT UND IVECO DIE UNSCHULDSVERMUTUNG!!!

ES KANN ALSO GENAU SO GUT SEIN, DASS FIAT/IVECO BELEGEN KANN, DASS ABSOLUT NICHTS AN DIESEN VORWÜRFEN IST.

AKTUELL STEHT EINFACH NOCH GAR NICHTS FEST.

 

2. Die Möglichkeiten der Hersteller und des Kraftfahrbundesamtes:

Andere „Abgasskandale“ haben gezeigt, dass die Hersteller letztendlich ein Update auf den Markt bringen könnten, wodurch die Abschaltvorrichtung deinstalliert wird, die Motorsteuerung wird verändert und im besten Fall, hat sich damit das ganze Problem erledigt.

Es hat sich aber auch gezeigt, dass das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) umfassende Rückrufaktionen starten kann und betroffene Fahrzeuge bis dahin sogar stilllegen könnte. Dann würdet ihr direkt vom KBA benachrichtigt und das betroffene Unternehmen MUSS für eine Veränderung innerhalb der Motorsteuerung sorgen.

Beide „Aktionen“ wären für euch als Kunden kostenfrei.

Allerdings haben andere Fälle auch gezeigt, nicht immer ist es mit einem Update getan. Teilweise musste „richtig“ Nachgerüstet werden. Wie das alles im Falle von Fiat und Iveco ausschauen könnte, ist noch unklar! Wie gesagt, aktuell stehen nur Vorwürfe gegen FIAT/ Iveco im Raum!

Sollte sich herausstellen, dass sich die Vorwürfe bestätigen, haben betroffenen Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit zu klagen und Schadenersatz einzufordern.

Dabei haben vorherige Fälle gezeigt, dass es verschiedene Möglichkeiten der Klage gab.

Gegen VW haben Geschädigte letztendlich die Möglichkeit der Sammelklage/ Musterfeststellungsklage bekommen und dadurch eine Entschädigung zwischen 1500 und 6000 Euro erhalten. Die Höhe der Entschädigung war von vielen Details abhängig, wie z.B. Fahrzeugalter, Tachostand, Neupreis usw. usw.

Insgesamt ist aber sicherlich zu sagen, dass die Teilnahme an einer solchen Sammelklage für die Geschädigten deutlich einfacher war, als eine Einzelklage gegen z.B. VW.

Es gab aber auch Einzelpersonen die z.B. gegen VW vor Gericht gezogen sind. Wie über diese Einzelfälle letztendlich entschieden wurde, war von ganz vielen persönlichen Kleinigkeiten abhängig. Zwischen hohen Entschädigungen und keinerlei Entschädigungen war also im Falle von z.B. VW alles möglich.

Ihr seht… sollte sich tatsächlich herausstellen, dass sich die Vorwürfen gegen Fiat und Iveco verhärten, benötigt ihr als Laien definitiv rechtliche Unterstützung.

 

Dieselskandal bei Wohnmobilen – Wie ist das mit dem Schadenersatz?

 

Sollte sich wirklich herausstellen das Betrogen wurde, gibt es mittlerweile verschiedene Urteile, die Wegweisend seien könnten.

Doch nochmal, bevor es überhaupt irgendetwas zu Klagen und zu ersetzten gibt, muss sich erstmal herausstellen, dass die Hersteller FIAT und Iveco WIRKLICH „Mist gebaut“ haben! Erst dann könnten folgende Urteile wichtig werden.

So wurde z.B. im Mai 2020 das erste „Dieselskandal-Urteil“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt, welches damit auch richtungsweisend für alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte ist.

Seitdem ist z.B. geklärt, dass betroffene Neuwagenbesitzer die manipulierten Fahrzeuge im optimalen Fall an die jeweiligen „Hersteller“ (ein ganz wichtiger Punkt, zu dem ich gleich noch komme!!!) zurück geben können. Zudem wurde geklärt, dass sich ein möglicher Schadenersatz am ursprünglichen Kaufpreis orientieren muss.

Wichtig, das bedeutet NICHT, dass ihr auch den ursprünglichen Kaufpreis erhaltet, dieser Preis gilt nur zur Orientierung!

 

Dieselskandal und Wohnmobile – gibt es Fristen?  

 

Bevor nicht sicher feststeht, dass sich die Vorwürfe verhärten, ist auch der weitere Werdegang noch nicht  klar zu überblicken. Allgemein gilt aber, private Käufer von Fahrzeugen können gesetzliche SACHMÄNGELHAFTUNGSRECHTE gegen den Verkäufer geltend machen.

Wichtig… diese Sachmängelhaftungsrechte gelten nur MAXIMAL 2 Jahre nach Fahrzeugübergabe. (Hier eine gute Erklärung zu dem Thema)

Das bedeutet, solltet ihr möglicherweise betroffen sein und genau zu dem Kundenkreis gehören, bei dem diese 2 Jahre demnächst ablaufen, solltet ihr aktiv werden und euch möglichst bald von einem Anwalt beraten lassen.

Wenn bei euch diese 2 Jahres Frist bereits abgelaufen ist, bedeutet das nicht, dass ihr gg. keine Chance auf irgendwelche Verbesserungen/ Erstattungen habt. Nur dann seid ihr eben aus dem Zeitraum der Sachmängelhaftungsrechte.

Doch selbst diese Sachmängelhaftungsrechte besagen nicht, dass ihr „mal eben“ einen ordentlichen Schadensersatz bekommt, SOLLTEN  sich die Vorwürfe bestätigen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist nämlich, dass bereits während der VW Fälle klar wurde, die Hersteller müssen auch die Chance bekommen, ihren Fehler auszubessern.

Um es mal klar und einfach zu sagen, da gilt das selbe System wie bei jedem Handwerker. Sollte z.B. ein Handwerker eure Waschmaschine reparieren und dennoch tritt ein Fehler auf, dann kann ich diesen Menschen nicht direkt verklagen, ohne ihm die Chance zu geben, seinen Fehler auszubessern.

 

Dieselskandal bei Wohnmobilen – eure Fragen

 

Eine Frage die mich innerhalb eurer Nachrichten immer wieder erreicht hat, ist die Frage nach dem richtigen Ansprechpartner.

 

Also erstens… wer ist der richtige Ansprechpartner?

 

Die ganz kurze Antwort ist, euer Reisemobil Händler ist es nicht und auch der Reisemobil Hersteller ist es nicht!

Soll also heißen, nehmen wir einfach mal das Beispiel, ihr habt zwischen 2014 und 2019 ein… Dethleffs Reisemobil auf Fiat gekauft. (So wie die Omi, nur eben deutlich jünger)

Dann hat Dethleffs dieses Reisemobil auf ein FIAT Chassis aufgebaut und ihr habt es letztendlich über einen Dethleffs Händler gekauft. Dieser Händler und auch Dethleffs selbst, sind aber NICHT für den FIAT Motor verantwortlich.

Der Dethleffs Reisemobil Händler oder gar das Unternehmen Dethleffs selbst, sind in solchen Fällen nicht die richtigen Ansprechpartner.

Es kann sein, dass eure Rechtsschutzversicherung schlicht sagt,“… wenden Sie sich mal an ihren Händler.“ Aus diesem Grund habe ich vergangene Woche nochmal extra mit dem Kraftfahrzeugbundesamt telefoniert und die haben nochmal ganz deutlich bestätigt, wenn sich GGF. jemand zuständig zeigen muss, dann sind es die offiziellen Stellen von FIAT bzw. Iveco Deutschland.

Und die zweite Frage die mich von euch immer wieder erreicht, ist die Frage nach:

 

Was könnte mir persönlich passieren, wenn die Vorwürfe bestätigt werden?

 

Nochmal, bitte behaltet immer im Hinterkopf, ich bin kein Anwalt, ich betreibe hier keine Rechtsberatung!

Ich kann euch nur erzählen, was mir einige Leser damals während des VW Falls berichtet haben, dazu muss ich allerdings kurz ausholen.

Also die Lage der Leser war damals wie folgt:

Sie hatten sich gerade für viel Geld ein neues Fahrzeug von VW gekauft. Kurz darauf kam der VW Fall in die Medien und es erfolgte ebenfalls ein Aufruf der Staatsanwaltschaft. Verständlicherweise hatten die Leser ganz schön viel Frust und haben sich damals direkt nach dem Aufruf bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gemeldet.

Der gesamte VW Fall zog sich weiter und mittlerweile war so viel Zeit vergangenen, dass die neuen Fahrzeuge der Leser ausgeliefert wurde bzw. kurz vor der Auslieferung standen.

Doch dann kam es dazu, dass bestimmte Fahrzeugmodelle stillgelegt wurden oder gar als Beweismittel galten. Gerade dieses Beweismittel Thema stand wahrscheinlich im engen Zusammenhang mit dem Aufruf der STA und der „Zeugenmeldung“.

Letzten Endes bedeutete das alles also, die Leser hatten einen niegel, nagel neuen Wagen, der entweder nicht ausgeliefert werden durfte und damit auf dem VW Gelände stand, oder gar „zuhause“ stillgelegt wurde. Die Leser „besaßen“ also ein neues Auto, das niemand nutzen durfte. So ging das teilweise über Wochen und Monate und wenn ihr mal im Netz schaut, handelte es sich nicht um Einzelfälle.

 

Ich werde den Teufel tun und versuchen euch von irgendetwas ab zu halten!

Ich möchte euch nur den dringenden Hinweis geben, handelt nicht zu schnell aus dem Bauch heraus. Bevor ihr irgendetwas unternehmt, lasst euch zumindest einmal rechtlich beraten.

 

Dieselskandal und Wohnmobile

Ob die Wohnmobil Abgase der Fiat und Iveco Motoren noch zum Problem werden?

 

Dieselskandal bei Wohnmobilen – was sind die Möglichkeiten?

 

Aktuell steht natürlich von Anfang an die Frage im Raum, ob diese Wege momentan überhaupt Sinn machen, denn nochmal… bisher stehen ja nur Vorwürfe gegen Fiat/ Iveco im Raum. 

Da ihr mich aber immer wieder nach Möglichkeiten fragt, sehe ich zumindest folgende Wege.

  • Ist das Reisemobile jünger als 2 Jahre ist gilt noch die Sachmängelhaftung, in diesem Fall macht eine zügige anwaltliche Beratung wahrscheinlich sinn.
  • Die Medien genau verfolgen, immer mal wieder bewusst zu diesem Thema googeln und die entsprechenden Newsletter bestellen um einfach genau auf dem laufenden zu bleiben.
  • Hinweise Mitteilen. Ich habe euch ja bereits ganz zu Beginn dieses Artikels den Aufruf der Staatsanwaltschaft Frankfurt einkopiert. Wenn ihr diesem Aufruf folge leisten möchtet, könnt ihr dies bei jeder Polizeidienststelle tun. Was ihr dazu benötigt, steht ebenfalls weiter oben. Dies sollte zeitnah geschehen.
  • ADAC… da der ADAC im VW Skandal die Musterfeststellungsklage mitbetrieben hat, würde ich mich als ADAC Mitglied an den Automobilclub wenden. Im besten Fall haben die noch einige gute Tipps für euch oder können euch z.B. einen seriösen Anwalt nennen.
  • Eine Erstberatung durch einen Anwalt ist sicherlich sinnvoll und auch ohne Rechtsschutzversicherung ist so ein Erstgespräch halbwegs bezahlbar.

 

Thema Anwalt AUFGEPASST!!!

Wenn ihr euch zu diesem Thema im Netz umschaut, gelangt ihr schnell auf Internetseiten verschiedenster Kanzleien, die z.B. einen Schnelltest anbieten, ob ihr bereits Entschädigungen einklagen könnt.

Wie sinnvoll solche Test sind, überlasse ich euch.

Ich denke nur, weil irgendein kostenloser Test sagt, ihr könnt MÖGLICHERWEISE Ansprüche geltend machen, wenn ihr diese Kanzlei JETZT für eine kleine Arbeitsgebühr von XXX Euro beauftragt. Damit diese dann vielleicht, gegebenenfalls, im besten Falle und wenn die Sonne scheint, eure Klage zu einem positiven Ende bringt, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch wirklich so kommt.

 

Lest genau, nehmt euch Zeit und lasst erstmal die Dollarzeichen aus den Augen.

Und bitte behaltet immer im Hinterkopf, bisher sind es bloß Vorwürfe die gegen FIAT/ Iveco öffentlich gemacht wurden. (Stand Nov. 2020)

Weitere Möglichkeiten:

  • Eine Anfrage bei FIAT / Iveco stellen. Allerdings gehe ich aktuell fest davon aus, dass euch diese Anfrage nicht weiter bringt. Ihr werdet sehr wahrscheinlich maximal eine Standart Antwort erhalten und ganz ehrlich, was sollen sie auch anderes Antworten?
  • Kontakt FIAT Professional Deutschland,
  • Kontakt Iveco
  • Zu guter Letzt könnt ihr auch schlicht und ergreifend eine Anzeige gegen einen der genannten Hersteller aufsetzen lassen, solltet ihr von den möglichen Manipulationen betroffen sein. Lasst euch dazu aber wirklich besser vorab von einem Anwalt beraten. Dieser kann z.B. als erstes eine Anfrage bei eurer Rechtsschutzversicherung stellen, ob die Kosten für ein solches Verfahren überhaupt übernommen werden.

 

Ohne Anwalt würde ICH in diesem schwierigen und ggf. langfristigen Fall keine Anzeige erstellen.

 

Dieselskandal und Wohnmobile

Fragt mich nicht warum die Nachbarn immer so „stinkig“ waren, wenn ich die Omi gestartet haben. 😉

 

Fazit.. der Dieselskandal bei Wohnmobilen erreicht die deutsche Campingszene

 

Ob wirklich mehr hinter den Vorwürfen gegen FIAT und Iveco steckt, werden die kommenden Wochen/ Monate sicherlich zeigen.

Ich kann einerseits schon gut verstehen, dass einige von euch bereits jetzt einen ziemlichen Hals haben oder die Aufregung groß ist. Ich meine, dass kann ich ja nunmal euren Mails und Nachrichten deutlich entnehmen.

Ich möchte auch nichts schön reden und wenn ich lese, dass ihr bereits zig Probleme mit eurem neuen Womo hattet und jetzt auch noch ein Abgasskandal folgen könnte, dann kann ich euren Frust schon nachvollziehen.

ABER, ich will, muss und möchte auch nochmal ganz, ganz deutlich sagen… bisher steht gaaaaar nichts fest! Aktuell gibt es nur einen Vorwurf gegen die genannten Dieselmotoren von Fiat und Iveco.

Solange das so ist, gilt nunmal auch die Unschuldsvermutung gegenüber diesen Unternehmen!

Was ebenfalls aktuell noch vollkommen offen ist, ist die Frage, in wie weit auch Gebrauchtwagenbesitzer betroffen seien könnten. Denn aktuell gilt der Aufruf der Staatsanwaltschaft ja nur den Neuwagenkäufern bzw. Käufern von Fahrzeugen mit Tageszulassung.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie sich das ganze Thema weiter entwickeln wird und sobald es wichtige Neuigkeiten gibt, stelle ich sie euch hier als Artikelupdate ein.

Bis dahin sage ich wie immer…

bleibt gesund!

Eure

IsasWomo, das Reisemagazin für Alleinreisende

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Mies & außerdem finde ich Isa doof!Steht bemüht & aber Isa finde ich trotzdem doof!Ganz nett & aber wer ist eigentlich Isa?Klasse Artikel, gut gemacht Isa!Super Isa, die nächste Tour kann kommen! (85 votes, average: 4,56 out of 5)

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