Darum gehts:  Camper Missverständnis – 5 Themen die Camper immer wieder falsch verstehen. Es gibt immer mal wieder Themen, die auch von erfahrenen Campern total falsch verstanden bzw. eingeschätzt werden. Darf man zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft wirklich eine Nacht im Womo pennen? Kann ich mit einem Reisemobil auf jedem öffentlichen Parkplatz parken und wie sieht es eigentlich auf dem Rastplatz aus, darf ich die LKW Parkplätze nutzen?

Die richtigen Antworten auf diese Fragen und noch einige Themen mehr, verrate ich euch hier. 🙂 

 


 

Lieber hören als lesen?

Diese Infos gibt es auch als IsasWomo Podcast:

 


 

Tach liebe Camper! 🙂

Ich wurde von einer Leserin über Facebook angeschrieben und gefragt, ob ich nicht mal etwas zum Thema „Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“ schreiben könnte. Denn gerade jetzt, in Corona Zeiten, nutzen Camper diese „Ausrede“ sehr gerne um die ein oder andere Nacht im Womo zu verbringen.

Dieser Bitte komme ich natürlich gerne nach, habe mich allerdings entschiedene noch einige weitere typische „falsch Verstanden Camper Missverständnisse“ in den Artikel aufzunehmen.

Doch bevor es los geht habe ich eine Bitte an euch!

Wenn ihr diesen Artikel letztendlich gut oder gerechtfertigt findet, wäre es wirklich klasse, wenn ihr ihn mit eurer Community teilen würdet. Nur so kommt er bei möglichst vielen Campern an. Denn letztendlich haben wir ja alle etwas davon, wenn möglichst viele Camper gut informiert unterwegs sind.

DANKE!

Also dann, los gehts:

Falsch gedacht! – 5 Camper FAILS, Themen die Camper immer wieder falsch verstehen!

 

Tipps für die erste Wohnmobil Tour

Zu diesem Thema gibt es leider auch im Netz unglaublich viele, falsche Informationen. Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ist für uns Camper kein Freibrief für eine entspannte Campingnacht an tollen Orten. Gleichzeitig gilt IMMER, Campingverhalten (Stühle, Tisch, Markise, Grill oder das stehen auf Keilen) ist nicht erlaubt!

 

 

1. „Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“

 

Fakt ist…

GRUNDSÄTZLICH IST WILDES CAMPEN IN DEUTSCHLAND NICHT ERLAUBT! DOCH JA, ES GIBT DEN §12 DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG, DER DAS PARKEN AN ZULÄSSIGEN STELLEN REGELT UND UNTER DEN AUCH DAS THEMA WIEDERHERSTELLUNG DER FAHRBEREITSCHAFT FÄLLT.

Allerdings gibt es keine festen Angaben innerhalb dieses Paragrafen, die sich speziell mit dem Thema Wiederherstellung der Fahrbereitschaft für Wohnmobil Camper befasst.

Letztendlich hat man sich in Deutschland so geeinigt, dass man WOHNMOBIL NUTZER das Wiederherstellen ihrer Fahrbereitschaft in zulässigen Parkräumen ermöglicht. Dabei spricht man von einer maximalen Aufenthaltszeit von 10 Stunden.

ABER:

Das ganze bedeutet NICHT, dass wir Camper dadurch die Möglichkeit haben immer und überall eine Nacht stehen zu bleiben. DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FAHRBEREITSCHAFT IST KEIN FREIBRIEF ZUM EINMALIGEN WILD CAMPEN!!!!

Schauen wir uns dieses Thema einmal genauer an.

Grundsätzlich können wir WOHNMOBIL Besitzer diese Möglichkeit ausnutzen, wenn es ERNSTHAFT um die Situation geht, dass wir mittlerweile stundenlang unterwegs waren, uns dennoch viele, viele Kilometer von unserem Ziel entfernt befinden und dringend eine Pause/ Schlaf benötigen, um das Wohnmobil weiterhin sicher führen zu können.

DAS IST DIE SITUATION IN DER WIR SAGEN KÖNNEN, WIR BENÖTIGEN EINE PAUSE UM WIEDER FIT ZU WERDEN. NOCHMAL, DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FAHRBEREITSCHAFT IST LEIDER KEIN FREIBRIEF UM EINE NACHT FREI STEHEN ZU DÜRFEN!!!

Wie sieht es in der Realität aus und wann gibt es Probleme?

Frei erfundenes Beispiel:

Ich schnappe mir Mr. Pepper und fahre zusammen mit meinem Bruder in Richtung Nordseeküste. Unser Ziel liegt ca. 300 Kilometer entfernt, die Stellplätze sind Corona bedingt geschlossen, darum stellen wir uns auf einen netten Parkplatz direkt an die Küste. Wir steigen aus, genießen den restlichen Tag an der Nordsee, essen lecker Fisch, ich trinke 2-3 Radler, mein Bruder bleibt bei Cola. Am frühen Abend kehren wir zurück zum Womo und wollen eigentlich eine Nacht auf diesem Parkplatz übernachten, ich muss ja schließlich meine Fahrbereitschaft wiederherstellen.

Da das Wetter super klasse ist, schnappen wir uns noch die Campingstühle und setzten uns an den Rand des Parkplatzes,  neben das Womo. Gegen 20 Uhr fährt ein Wagen auf den Parkplatz und plötzlich heißt es: Guten Abend, ihre freundliche Polizei/ das Ordnungsamt!

Ich erkläre umfangreich warum ich der Meinung bin eine Nacht an diesem Ort stehen bleiben zu können. Die Polizei/ das Ordnungsamt sieht das ganze anders und sagt klipp und klar: „Soooo entweder Sie verlassen den Ort JETZT, oder das ganze kostet Sie 300 Euro!“

 

Wo genau ist das Problem an dem Thema „Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“? Warum hat die Polizei/ das Ordnungsamt recht?

1.Die Örtlichkeit!

Wenn ich während der Fahrt bemerke ich werden super müde und brauche dringend eine Pause/ eine Portion Schlaf, dann halte ich am nächstbesten Parkplatz an. Ernsthaft zu erklären, warum ich die Pause am schönsten Parkplatz der Küste benötige, wird sicherlich schwer.

2. Zwei Fahrer

In meinem Beispiel war ich bewusst nicht alleine unterwegs sondern mit meinem Bruder, der auch über einen gültigen Führerschein verfügt.

Sollte ich also wirklich nicht mehr in der Lage sein das Womo sicher zu steuern, dann muss eben mein Bruder ans Lenkrad. Ich weiß, dieser Punkt führt immer wieder zu langen Diskussionen und wenn hinter der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft eine „ERNSTHAFTE“ Geschichte steht, kann man sicherlich glaubhaft erklären, warum die mitfahrende Person das Womo nicht lenken kann. Wenn hinter der ganzen Geschichte aber eh schon mehr Ausrede als alles andere steckt, wird es deutlich schwerer. Letztendlich bleibt es immer so… ihr seid dafür verantwortlich euch „gesetzkonform“ zu verhalten. (Sorry aber das ist ja nicht meine spießige Idee, sondern so ist nunmal das deutsche Recht)

3. Immer wieder beliebt, die „Ausrede“ Alkohol!

Wie oft habe ich schon gehört/ gelesen: „Na da soll aber erstmal jemand kommen und mich vom Platz schmeissen, wenn ich mir vorab ordentlich einen „getrötet habe“. Prost und hoch die Tassen!!!

So leid es mir tut, aber diese Ausrede ist Kappes bzw. sogar großer Kappes. Denn wenn ihr Alkohol trinkt, um damit eine weitere „Begründung“ (Ausrede) nutzen zu können, weshalb ihr eure Fahrtüchtigkeit wiederherstellen müsst (Thema ausnüchtern),  dann handelt ihr sogar vorsätzlich widerrechtlich. Jeder Fahrzeugführer ist natürlich selbst dafür verantwortlich, dass er/ sie sich in einem Zustand befindet, um sich rechtskonform hinter das Steuer setzten zu können. Sorry, aber seine Fahrtüchtigkeit ernsthaft wiederherstellen möchte, der trinkt nicht so viel Alkohol.

Ich kann ja auch nicht sagen, huiiiiiii… ich schiesse mir in einem Restaurant sämtliche Lampen aus und zwar so sehr, dass ich kaum stehen kann, geschweige denn den Weg nach hause finde, weshalb ich jetzt im Restaurant schlafen muss! Auf die Idee würde ja auch niemand kommen.

Aber wenn ihr darauf besteht an einem Ort stehen zu bleiben und ihr zudem die Begründungen nutzen möchtet, dass ihr „die Lichter an habt“ und niemand anderes das Fahrzeug fahren kann, ja… dann könnt ihr das machen, aaaaaber dann wird es eben ggf. eine sehr, sehr teure Nacht.

4. Die Entfernung

Gut, die Entfernung zwischen Dortmund und der Nordseeküste liegt bei min. 300 Kilomtern. Da wäre es wahrscheinlich möglich zu erklären, warum der Weg zurück in die Heimat zu weit ist. Allerdings kommt es auch dabei auf die Umstände an. Wenn ich den ganzen Tag einen beruflichen Termin hatte, dann ist es gut zu erklären, warum ich erst eine Nacht im Womo schlafen muss und dann am nächsten Tag heim fahre.

Fahre ich aber bewusst mit dem Gedanken los, die Küste ist mein Ziel, da kann ich ja mindestens eine Nacht campen um meine Fahrtüchtigkeit herzustellen, fehlt von Beginn an der Sinn hinter der Begründung.

Davon abgesehen, gerade jetzt in Corona Zeiten stehen ja kleine, kurze Touren besonders hoch im Kurs, ich sage nur z.B Womo Dinner. Wer also z.B. 50 Kilometer weit von zuhause weg steht, der kann nicht wirklich glaubhaft erklären, warum er 10 Stunden Regeneration benötigt, um die 50 Kilometer zurück fahren zu können..

5. Unser Verhalten

Wenn es ernsthaft um die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft geht gilt IMMER, jegliches Campingverhalten ist verboten und das Fahrzeug muss jederzeit abfahrbereit sein. Es geht also wirklich um die Situation, Fahrzeug abstellen, ausruhen, schlafen und weiter fahren. Camping Stühle raus stellen, Tisch aufbauen, Markise raus… das geht in dieser Situation grundsätzlich nicht. Selbst das Auffahren auf Keile könnte Probleme bereiten wenn man es ganz, ganz genau nimmt, weil das Fahrzeug somit nicht direkt abfahrbereit ist.

6. und aktuelles no go – COVID19

Dieser 6. Punkt betrifft natürlich nur die aktuellen Corona Maßnahmen.

Aktuell sind touristische Übernachtungen in Deutschland verboten. Ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber sie sind nunmal verboten!

Dazu kommt noch, viele Regionen haben nächtliche Ausgangssperren und es ist sehr, sehr unterschiedlich, ob ein Ordnungsamt/ die Polizei den Aufenthalt in einem Wohnmobil mit dem Aufenthalt in einer Wohnung gleich setzt. Dazu gibt es im Netz bereits unzählige Meinungen und Ansichten, teilweise gibt es wohl auch Unterschiede zwischen den Bundesländern… letztendlich bleibt es wohl Auslegungssache der Beamten.

Somit habt ihr diesbezüglich also gleich zwei Probleme am Hals. Eigentlich dürft ihr touristisch gar nicht übernachten und zudem haltet ihr euch ggf. nicht an die nächtlichen, regionalen Ausgangsperren.

Last but not unwichtig, noch zwei generelle Dinge:

Die Möglichkeit sich auf die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft auf zulässigen Parkplätzen zu beziehen, gilt vor allem für Wohnmobilisten. Camper samt Wohnwagen können sich nur sehr, sehr bedingt auf diese diese Möglichkeit berufen. Die Regelungen für „Anhänger“ im öffentlichen Raum sind häufig ganz andere als bei Fahrzeugen/ Wohnmobilen. Grundsätzlich könnt ihr euch aber merken: „Abkoppeln“ ist eigentlich nie erlaubt und bei den Parkmöglichkeiten solltet ihr genau auf die örtlichen Regelungen achten.

Für Leute die komplett im Reisemobil leben, gilt die Möglichkeit der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft ebenfalls NICHT. In Teilen auch einfach zu erklären, denn wer keinen anderen Wohnort hat, kann sich auch nicht auf diesen berufen und sagen, ich benötige „neue Kräfte“ um diesen Ort zu erreichen. Wer also komplett im Reisemobil lebt, muss sich frühzeitig um einen entsprechenden Übernachtungsort kümmern oder sollte es zumindest vermeiden, diese „vanlife Geschichte“ bei einer Kontrolle zu erwähnen, solange im Personalausweis eine normale Meldeadresse steht.

 

Camper Missverständnis

Klar, dieses Bild ist „übertrieben“. Letztendlich aber gleubhaft zu erklären, warum man seine Fahrbereitschaft gerade jetzt, am schönsten Parkplatz der Küste wiederherstellen zu müssen, wird schon schwer. Wenn dann aber auch noch dazu kommt, dass sich andere Camper anschließen und sich einfach dazu stellen, wird die gesamte Lage noch schwieriger und sorgt letztendlich auch viel schneller für aufsehen. Einer von vielen Punkten warum auch immer wieder sage, wer wild campen möchte sollte alleine stehen und sich nicht einfach einem anderen Camper anschließen. .

 

Camper Missverständnis zwei – das Jedermannsrecht in z.B. Schweden

 

Fakt ist:

Das Jedermannsrecht klingt vielleicht veraltert,  gibt es aber auch heute noch in z.B. Schweden.

Das Jedermannsrecht in Schweden besagt: Camper dürfen maximal 2 Nächte an jedem Ort übernachten, wenn sie sich an folgende Dinge halten:

  1. Der Ort muss sich außerhalb von Stadtgrenzen befinden,   
  2. Das letzte Wohnhaus muss mindestens 200 Metern entfernt sein
  3. Die Übernachtung darf nicht durch andere Dinge (Verbotsschilder in z.B. Naturreservaten) verboten sein.

 

ABER…

Leider gilt das Jedermannsrecht NICHT für uns Camper samt Wohnmobil oder Wohnwagen!!!

Das schwedische Jedermannrecht richtet sich NUR an Wanderer und Camper mit Zelt. Fahrzeuge und Anhänger sind grundsätzlich vom Jedermannsrecht ausgeschlossen.

Somit gilt für z.B. Schweden, das frei stehen auf normalen Parkplätzen ist erlaubt. Allerdings solltet ihr dringend auf die Beschilderung vor Ort achten, denn durch die vielen, vielen Camper sind vor allem in Süd- und Mittelschweden viiiiiiiele Parkplätze für Camper durch entsprechende Hinweisschilder gesperrt worden.

 

Camper Missverständnis wissen für die Fahrt

Ein ganz, ganz typisches Baustellenschild auf Autobahnen. Dieses Schild besagt, dass sich die linke Spur innerhalb der Baustelle stellenweise auf 2 Meter verengt. Samt der Außenspiegel ist euer Wohnmobil aber deutlich breiter als die zu nutzenden 2 Meter..

 

Camper Missverständnis drei – Baustellen und die linke Spur.

 

Fakt ist:

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen unterliegen in Deutschland nicht dem LKW Überholverbot. Somit ist ein Überholvorgang grundsätzlich möglich, wenn er nicht durch andere Verkehrsschilder untersagt ist.

Reisemobile über 3,5 Tonnen müssen sich an die LKW Überholverbote halten, Wohnwagen ggf. an das Überholverbot für Fahrzeuge mit Anhängern.

ABER:

Wenn wir uns die Zufahrt zu großen Autobahnbaustellen einmal ansehen, fallen 2 Schilder (mehr oder weniger) auf.

  1. Innerhalb der Baustellen ist die linke und ggf. mittler Spur meist besonders schmal, häufig handelt es sich stellenweise um eine Spurbreite von 2,10 Metern.
  2. Vor (fast) allen Baustellen steht ein Überholverbot Schild. Je nach Art der Baustelle gilt dieses Überholverbot letztendlich nur für LKW’s, Busse und Fahrzeuge mit Anhängern, manchmal gilt allerdings auch ein generelles Überholverbot oder es wird sogar darum gebeten versetzt zu fahren,

 

Wenn wir mal in unseren Fahrzeugschein schauen, werden Wohnmobile und Kastenwagen häufig mit einer Breite von 1,90m – 2,20 Metern ausgewiesen.

DAS IST ALLERDINGS DIE REINE FAHRZEUGBREITE, NICHT MIT EINGERECHNET BZW. AUFGESCHRIEBEN  IST DIE KOMPLETTE BREITE MIT AUSGEKLAPPTEN AUSSENSPIEGELN!!!!

Wenn wir aber mal an so einen typischen Außenspiegel denken, dann kommen wir mit Halterung, Umrandung und Spiegel gut und gerne auf mindestens 20 cm Breite PRO AUßENSPIEGEL!!!

Bedeutet also, wenn das Fahrzeug z.B. bereits 2,14m breit ist (so wie Mr. Pepper und das ist ja schon ein besonders schmaler Aufbau) und dann kommen noch jeweils 20 cm rechts und 20 cm links pro Außenspiegel dazu, dann ist so ein Wohnmobil ganz schnell deutlich über 2,50 Meter breit!

Des weiteren kommt noch das Thema Überholverbot hinzu.

Wer sich also auf der rechten Spur befindet, die Nerven verliert weil viele Baustellen einen LKW Stau auf der rechten Spur erzeugen, nach links ausschert und dann auf der linken Spur, die mit 2.10 Metern ausgezeichnet wurde, durch die Baustelle brettert, begeht leider gleich 2 FAILS!

Und jetzt mal ehrlich, unter uns Campern heißt es doch immer wieder und überall: Reisen statt rasen, für uns beginnt der Urlaub sobald der Motor läuft! Außerdem denke ich, nur die wenigsten Camper müssen zu wichtigen Terminen und haben es furchtbar eilig. Jaaaaa, gerade wenn man sieht, dass die linke Spur frei ist, während man selber rechts zwischen den LKW’s im Stau hängt, ist das nicht toll. Aber wirklich schlimm ist es doch auch nicht, oder?

Dazu noch ein kleiner Hinweis. Wenn auf den Schildern die linke Spur mit z.B. 2,10 m ausgezeichnet wird, dann gilt das für einzelne Abschnitte/ Stellen innerhalb der Baustelle. Es kann also gut sein, dass ihr auf einer relativ breiten, linken Spur in die Baustelle einfahrt und dann wird es enger und enger. Im schlechtesten Fall so eng, dass die Fahrzeuge auf der rechten Spur euretwegen Platz machen müssen, ihr irgendwann nicht mehr an den großen LKW’s vorbei kommt und die Autofahrer hinter euch total genervt sind, weil ihr über Kilometer die Spur belegt und nicht „weg kommt“. Diesen Stress könnt ihr euch und allen anderen ersparen, wenn ihr entspannt auf der rechten Spur bleibt. 😉

 

Überholverbot Wohnmobil Autobahn

Diese Schilder sieht man immer mal wieder vor der Zufahrt zu einer Baustelle. Spätestens damit sollte eeeigentlich klar sein, dass das Überholen in der Baustelle  selbst für PKW’s verboten ist.

 

Camper Missverständnis vier – Mit einem Reisemobil darf ich auf jedem öffentlichen Parkplatz parken

 

Auch so ein Punkt, der meinen Erfahrungen nach leider von ganz, ganz vielen Reisemobilisten falsch verstanden wird, oder gar falsch durch die Medien geht.

Fakt ist:

Im Gegensatz zu Campern samt Wohnwagen, gibt es laut Strassenverkehrsordnung keine spezielle Frist, für das parken eines maximal 3,5t schweren Wohnmobils. Allerdings gibt es gar nicht selten spezielle Schilder, die das Parken eines Reisemobils auf öffentlichen Parkplätzen verbieten. (Übrigens, es gibt auch nochmal spezielle Regelungen für das Parken von Reisemobilen in schmalen Seitenstraßen, Spielstrassen usw. Anderes Thema, aber vielleicht lohnt es sich, sich darüber nochmal genauer schlau zu machen, je nachdem wie die Situation am z.B. eigenen Wohnort ausschaut)

Aber:

Wer denkt, dass er mit einem Womo auf jedem öffentlichen Parkplatz stehen darf, liegt damit leider falsch. Klar, einige Parkplätze sind mittlerweile durch Höhenbeschränkungen oder besonders schmalen Einfahrten für Camper unmöglich zu erreichen, das meine ich hier allerdings nicht.

Ich spreche von dem kleine PKW Schild, welches häufig unter dem großen blau/weißen Parkplatz Schild hängt und besagt, dass auf diesem öffentlichen Parkplatz nur PKW’s erlaubt sind (siehe Foto). Manchmal steht sogar auf dem kleinen, weiß/schwarzen Schild „PKW frei“.

Meinen Erfahrungen nach wird dieses PKW Schild allerdings sehr, sehr häufig übersehen. (Und ja, auch ich habe dieses Schild schon mehrfach nicht registriert und erst so richtig wahrgenommen, als ich zu Fuß zurück zum Womo über den Parkplatz gelaufen bin)

Wenn in der Zufahrt zu einem Parkplatz ein solches PKW Schild zu sehen ist, dann dürfen wir da mit unseren Wohnmobilen, die als „KFZ Sonderfahrzeug“ zugelassen wurden, nicht stehen.

Es wird sicherlich nicht unbedingt direkt dazu kommen, dass euer Womo abgeschleppt wird, aber teure Knöllchen kann es doch relativ schnell geben. Die Folgen sind meist auch davon abhängig wie begehrt ein jeweiliger Parkplatz ist.

Letztendlich ist es so… die Aussage, dass man als Wohnmobil Camper einfach so jeden öffentlichen Parkplatz problemlos nutzen kann, ist leider falsch. (Und ich kann euch sagen, wenn man erstmal auf diese Schilder „fixiert“ ist, ist es schon erstaunlich wie häufig diese Schilder vor Parkplätzen aufgestellt wurden. 😉 )

 

Unter Campern, immer wieder falsch verstanden

Wenn ihr mal darauf achtet, werdet ihr sehen, vor der Einfahrt zu vielen öffentlichen Parkplätzen steht ein solches Schild. Damit steht fest, dieser Parkplatz ist nur für PKW’s, da haben wir mit dem Womo oder Wohnwagen/ Anhänger eigentlich nichts zu suchen.

 

Camper Missverständnis fünf… die Sache mit den LKW Parkplätzen auf Rasthöfen

 

Fakt ist:

Nur auf wenigen Rastplätzen gibt es gesonderte Schilder/ Parkflächen für Wohnmobilisten oder gar Camper samt Wohnwagen.

Insgesamt gibt es aber leider deutlich zu wenig LKW Parkplätze an deutschen Autobahnen, dabei werden diese Parkflächen von LKW Fahrern dringend benötigt, da sie zu regelmäßigen Pausen verpflichtet sind und sich nicht einfach auf den nächstbesten städtischen Parkstreifen stellen dürfen. .

Aber, was gilt?

Ihr fallt mit einem Reisemobil bis 3,5 Tonnen auch auf Rasthöfen unter die PKW’s. Es sei denn, Schilder machen darauf aufmerksam, dass Reisemobile gesondert parken sollen. Wenn man es zudem noch ganz, ganz, ganz genau nimmt, müsstet ihr auch noch darauf achten, ob vor den PKW Parkplätzen ein Schild zu sehen ist, dass nur das parken mit einem PKW erlaubt (Thema Punkt 4) In dem Fall dürftet ihr euch NICHT auf die PKW Parkflächen stellen. Ich habe allerdings ein solches Schild bisher auf keinem Rasthof gesehen.

Somit gilt also für alle Camper mit einem Reisemobil bis 3,5 Tonnen, dass ihr eigentlich auf den LKW Parkflächen nichts zu suchen habt.

Seid ihr mit einem Reisemobil über 3,5 Tonnen unterwegs, gelten die LKW Vorschriften und ihr steht auf den LKW Spuren richtig.

Jetzt ist aber auch klar, in diesem Fall ist zwischen Gesetzt und Realität ein relativ breiter Grat. Denn viele Reisemobile bis 3,5 Tonnen sind schlicht zu lang, um in einer einzigen PKW Box parken zu können. Geschweige denn, dass die Boxen auch nur annähernd für Camper samt Wohnwagen passen könnten..

Bestimmungen vs. Realität – Was also tun?

  1. Ihr solltet als aller erstes schauen, wieviel denn eigentlich aktuell auf dem Rastplatz/ Rasthof/ Autohof los ist. Wenn der Rastplatz aktuell kaum genutzt wird und sowohl auf den LKW Spuren, als auch bei den PKW’s große Bereiche frei sind, dann wird es niemanden ernsthaft stören, wenn ihr quer über 3 PKW Parkplätze parkt. Im besten Fall nutzt ihr dazu nicht gerade die ersten drei freien Parklätze neben der Tankstelle/ Gaststätte.
  2. Wenn es allerdings so ist, dass auf dem Rasthof doch relativ viel Betrieb herrscht, dann gibt es verschiedenen Möglichkeiten wie ihr euch möglichst fair verhalten könnt. Als erstes solltet ihr euch bei den PKW Plätzen umschauen, ist es vielleicht so, dass die entfernteren Parkreihen so gut wie leer sind? In dem Fall steht ihr auf den entfernteren PKW Plätzen auf jeden Fall besser, als bei den LKW’s.
  3. Sollte es allerdings so sein, dass ihr zwischen den PKW’s keinen passenden Parkplatz findet, könnt ihr euch bei den LKW’s umschauen. Dort angekommen gilt wie so oft… mitdenken ist alles. Gibt es vielleicht schon einen anderen Camper der eine LKW Reihe zum parken nutzt, dann stellt euch doch hinter diesen Camper in die selbe Reihe. Wenn es keine anderen Camper oder Mini-LKW’s in den Reihen gibt, dann stellt euch innerhalb des LKW Parkplatzes zumindest ganz, ganz weit nach vorne. Oftmals ist dann hinter euch noch so viel Platz, dass die Parkbox von anderen mitbenutzt werden kann.
  4. Wenn ihr bereits während der auffahrt auf den Rastplatz seht, hier ist es wahnsinnig voll, dann legt eure Rast doch am besten woanders ein. Im Gegensatz zu den LKW Fahrern haben wir Camper ja die Möglichkeit an vielen Orten zu parken. Häufig gibt es sogar irgendwo im Bereich einer Autobahn Ausfahrt einen kleinen Parkplatz. Da steht ihr ggf. besser, sicherer, schöner und entspannter, als auf einem vollen Rasthof an der Autobahn.

 

Camper Missverständnis unbedingt vermeiden

Leider immer häufiger zu sehen und eine ganz deutliche Ansage. Auf diesen Parkplätzen dürfen wir Camper nicht (mehr) stehen.

 

5 Camper FAILS! Falsch gedacht, 5 typische Missverständnisse unter Campern

 

Ich hoffe diese 5 Punkte tragen dazu bei, dass wir alle demnächst wieder gut informiert verreisen können.

Mir ist schon klar, der ein oder andere wird jetzt denken, puhhhhh das ist aber sehr sehr kleinlich und spießig gedacht, doch so leid es mir tut, all diese Punkte habe ich mir nicht ausgedacht. Wie sagte ein gewisser Herr Terenzi schon: De Regeln, sind de Regeln!

Dabei ist auch klar, nicht jeder Regelverstoß führt direkt zu immensen Konsequenzen. Doch gerade Punkt 1 und das Thema „Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“ wird mittlerweile von vielen Ordnungsbehörden sehr, sehr eng gesehen und Corona führt nicht unbedingt dazu, dass die Leute entspannter reagieren.

Wer also immer noch der Meinung ist, er könnte sich ja auf die gute alte „Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“ berufen, kann relativ schnell große Probleme bekommen. Es ist erst 2-3 Wochen her, da gab es einen Artikel in irgendeiner norddeutschen Tageszeitung, der sich genau mit diesem Problem befasst hat und der beschrieben hat, wie mehrere uneinsichtige Camper an der Küste mit 300 Euro zur Kasse gebeten wurden. Hier auch nochmal ein Artikel zu dem Thema

So leid es mir tut, aber unsere Ordnungshüter lassen sich nur sehr ungern „verarschen“ und kennen sich teilweise zu diesem Thema sehr gut aus.

Naja und letztendlich sind solche Artikel in Magazinen und Tageszeitungen leider das schlechteste was uns allen aktuell passieren kann, denn sie beweisen mal wieder „Camper, Regeln, Vorschriften und gutes Benehmen“  ist anscheinend keine selbstverständliche Kombinationen und wie so häufig,

werden wieder alle Camper über einen Kamm geschert.

In diesem Sinne… geht doch einfach als gutes Beispiel voran. 😉

… und bleibt gesund!

Eure

IsasWomo, das Reisemagazin für Alleinreisende

 

 

AUFRUF – ICH BRAUCHE DICH!!! Deine Wohnmobil/ Wohnwagen/ Motor/ Aufbau Werkstatt ist klasse und vertrauensvoll? Oder hattest du bereits eine Panne  irgendwo im Ausland und wurdest toll beraten? DANN HILF MIR UND ALLEN ANDEREN CAMPER DIESE LISTE/ KARTE WEITER ZU BESTÜCKEN.

DANKE! 🙂

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