Brandschutz auf Stell- & Campingplätzen, kennt ihr sie auch, diese Kommentare a la… das ist allein aus Brandschutz Gründen gar nicht erlaubt! Aber wie sehen die Brandschutz Richtlinien auf Stell- und Campingplätzen wirklich aus??? Zeit für Klarheit zu sorgen.

Spring vor:

Brandschutz und Camping allgemein

Rechtlich wichtig – Campingplatz vs. Wochenendplatz 

Brandschutz auf Campingplätzen

Brandschutz auf Stellplätzen

Brandschutz auf Stell- & Campingplätzen Fazit

 

Hey ihr Lieben und hui, hui, hui. 🙂 Da war ja mal wieder was los. 

In den vergangenen Tagen haben mich über die verschiedenen IsasWomo social media Kanäle allerhand Kommentare erreicht, die mich zum heutigen Thema geführt haben.  Denn so viel nehme ich schonmal vorweg, ich habe das Gefühl, zum Thema Brandschutz herrscht seit Jahren Verwirrung in der Camperfamilie… und das auch nicht ganz grundlos.

Worum ging es in den Posts und Kommentaren genau?

Ich war an den vergangenen Wochen on Tour und habe über ein Erlebnis aus Augsburg erzählt. Die lange Geschichte findet ihr hier, aber lange Story grob und kurz: 

Freitag Morgen, einfacher Gemeinde Stellplatz Augsburg, nach langem hin und her hat es ein Camping Paar endlich geschafft einzuparken, allerdings standen sie sichtbar in der Mitte von zwei Plätzen. Es kam was kommen musste, im laufe des freitags wurde der Platz voll, abends kam noch eine Familie samt Alkoven an, die baten das Paar um zu parken, doch die Antwort war, nee es ist ja jetzt auch schon dunkel.

Es gab eine lautstarke Diskussion und kurze Zeit später klopfte es bei mir. Die Familie stand vor der Tür und fragte, ob sie sich vielleicht für eine Nacht mit auf meine Parzelle stellen dürfen? Ich stand ganz in einer Ecke und neben mit war eine relativ lange Hecke. Rein vom Platz her hätte das gerade so gepasst wenn sie sich ganz nah ans Pepper heck stellen, bedeutete aber auch, sie parken mich für diese eine Nacht zu.

Ich gebe offen zu, ich war ja eh krank und im ersten Moment habe ich gedacht, boaaaa nee, heck meck, ich lieg schon im Bett, lasst mich in Ruhe. Außerdem gefällt mir das gar nicht, wenn ich hier nicht weg komme.

Aber ab Sekunde zwei wurde mir dann auch klar, die Familie ist einfach nur müde, die Kinder wollen pennen, mir gehts eh mies, ich will nachts nicht weg, die Familie fährt morgen früh weiter, es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn genau in dieser Nacht das Nachbar-Womo brennt. Und wenn ich mal in der Situation bin, würde ich mich auch freuen, wenn einfach jemand sagt, ja klar, stell dich für die eine Nacht hier hin. Davon ab… außerdem wollte ich diesen „zwei Plätze belegenden Ego-Campern“ zeigen, dass man sich von Camper zu Camper auch ganz, ganz anders verhalten kann.

Also alles klar, die haben geparkt, wir haben gepennt und bis ich am nächsten Morgen mit mir und meiner Erkältung mal klar kam, war die Familie bereits lange abgereist. Es gab also keinerlei Probleme.

Sooooooooo… 

Dieses Erlebnis habe ich also gepostet und wurde letztendlich immer wieder auf das Thema Brandschutz hingewiesen. Das ganze ging sogar soweit, dass einige Leute der Meinung waren, wenn das jemand kontrolliert hätte, wären wir beide direkt vom Platz geflogen und wenn es z.B. gebrannt hätte, hätte ich meinen Versicherungsschutz verloren. 

 

Thema Brandschutz auf Stell- und Campingplätzen

 

Ok… lassen wir mein Erlebnis jetzt einfach erstmal so stehen, das Thema Brandschutz wird ja seit Jahren immer, immer, immer wieder genutzt um auf ausreichend Abstand zwischen den Wohnmobilen hinzuweisen. Gerne auch mal, um besonders viel Abstand in eher unangebrachten Situationen zu begründen.  Aber wie ist es nun wirklich? Was sagen die Gesetze und Richtlinien zum Thema Brandschutz?

Ich habe in den letzten Tagen viel recherchiert.

 

Brandschutz & Camping allgemein

Und direkt vom ersten Punkt an wird es ein bisschen kompliziert. 🙂 

Denn alles beginnt damit, dass der Brandschutz länderabhängig ist. Genau genommen sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung geregelt. Dazu gibt es noch eine Sonderbauverordnung, in dieser sind Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen für Sonderbauten geregelt. 

Bedeutet also in meinen Worten gesagt, jedes Bundesland hat seine eigenen Brandschutz Gesetze. Diese Gesetze sind im Groben sehr ähnlich, können sich in den Details aber doch unterscheiden.

Heißt für diesen Artikel, ich bin kein Bausachverständiger und es soll auch keine Anleitung für den Bau von 7 Campingplätzen in 5 unterschiedlichen Bundesländern sein. Darum werde ich mich für diesen Artikel auch nicht mit sämtlichen Details der 16 Landesbauordnungen beschäftigen. Ich nutze als Beispiel vor allem die Verordnung aus NRW!

Ihr werdet aber im Laufe dieses Artikels feststellen, letztendlich kommt es für unseren Teil des Brandschutz Themas, kaum auf das jeweilige Bundesland an. 

 

Brandschutz auf Campingplätzen

 

Werfen wir also einen Blick in die „VERORDNUNG FÜR CAMPING UND WOCHENENDPLÄTZE“ des Landes NRW.  Dazu ist es aber ganz wichtig, dass wir erstmal klären, was gilt  denn eigentlich als Campingplatz bzw. Wochenendplatz? 

WICHTIG!

Ein Campingplatz muss mehr als drei Wohnwagen, Zelt oder Wochenendplätze besitzen. Erst dann kann man überhaupt von einem Campingplatz sprechen. (Hinweis, darum sind die klassischen Bauernhof Plätze ja auch in aller, aller, aaaaaller Regel auf max. drei Plätze beschränkt, weil sie damit eben NICHT als Campingplatz gelten und trotzdem von Wohnwagen genutzt werden dürfen!!!) 

Außerdem gilt als Campingplatz ein Ort der ständig, oder wiederkehrend zu bestimmten Jahreszeiten, betrieben wird und zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt ist. 

GANZ WICHTIG!

Zeltlager die nur gelegentlich eingerichtete werden, ODER KOMMUNALE STELLPLÄTZE FÜR WOHNMOBILE, DIE DEM VORÜBERGEHENDEN ÜBERNACHTEN DIENEN, SIND KEINE CAMPINGPLÄTZE DIESER VERORDNUNG!!!

 

Zuletzt noch schnell die Erklärung, was ist der Unterschied zwischen Campingplatz und Wochenendplatz?

 

In diesen ganzen Verordnungen wird von Campingplatz und Wochenendplatz gesprochen und auch in Bezug auf die Brandschutzvorgaben gibt es Unterschiede zwischen den beiden Plätzen. Dabei geht es unter uns gesagt, nur um den Unterschied zwischen „normalem Campingplatz Bereich“ und den Bereichen für Dauercamper (bzw. dem Aufstellen von z.B. Mobilheimen, Wohnwagen, Vorzelten usw., die fest mit dem Untergrund verbunden sind)

Denn sowohl in Platzgröße, Brandschutz und in einigen weiteren Punkten, gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen diesen beiden Arealen. 

Für uns ist eigentlich nur wichtig im Hinterkopf zu behalten: 

Campingplatz = normaler Campingplatz Bereich, darf ausschließlich von zu jederzeit mobilen Fahrzeugen/ Bauten genutzt werden und innerhalb der Verordnung gelten die Campingplatz Parzellen als STANDPLÄTZE!

Wochenendplatz = Areal in denen Dauercamper und Mobilheime bis max. 50qm stehen, hier dürfen unter bestimmten Bedingungen auch feste Anbauten, nicht dauerhaft mobile Wohnwagen und Einfriedungen entstehen. Die Parzellen heißen innerhalb der Verordnung AUFSTELLPLÄTZE! 

Sooo nachdem wir grob geklärt haben was laut Verordnung überhaupt als Campingplatz und Wochenendplatz gilt und das Stellplätze NICHT unter diese Verordnung fallen, werfen wir jetzt einen Blick auf den Brandschutz auf Campingplätzen. 

 

Der Brandschutz auf Campingplätzen laut NRW Verordnung

 

Standplätze müssen mindestens eine Größe von 70qm haben, Aufstellplätze müssen mindestens 100qm bieten. 

ES SEI DENN, die Campingplatz-Betreiber sagen, dass der normale PKW mit dem man zum Campingplatz fährt, NICHT mit auf den Parzellen stehen darf. Dann MUSS der Campingplatz-Betreiber allerdings eine separate Parkfläche zur Verfügung stellen, die von der Größe der Campingplatz-Parzelle abgezogen werden darf. 

Die Fahrwege im inneren eines Campingplatzes (egal ob Camping oder Wochenendplatz) müssen mindestens 3m breit sein, teilweise auch 5,5m und dabei genügend Wendemöglichkeiten bieten.  

 

Und jetzt wird es nochmal kompliziert, darum genau lesen: 

Brandschutz auf Campingplätzen, die Größen und Abstände der Parzellen

 

Auf Campingplätzen muss es zwischen zwei Abschnitten einen jeweils 5m breiten Brandschutzstreifen geben. Allerdings aufgepasst, ein Abschnitt bedeutet NICHT eine Parzelle, sondern ein Abschnitt kann (je nach Lage) 10 bis 20 Parzellen beinhalten. 

EIN GENAUER MINDESTABSTAND ZWISCHEN DEN MOBILEN FREIZEITFAHRZEUGEN BZW. ZELTEN IST NICHT VORGEGEBEN UND ICH HABE STUNDENLANG DAS NETZ DURCHFORSTET!!!

 

Einzig, im Bereich der Dauercamper bzw. fest installierten Wochenendplätzen gibt es weitere Vorgaben. 

 

Da heißt es, zwischen Wochenendhaus und Parzellenrand müssen mind. 2,5m Abstand bestehen. Es sei denn, die Parzelle liegt neben einem Brandschutzstreifen, dann muss der Abstand 10 Meter bzw. im weiteren 5 Meter betragen. Diese Vorgaben gelten aber NUR für das Dauercamper Areal.

Dann gibt es natürlich noch jede Menge weiterer Vorschriften die sich auch um die Gefahrenabwehr bzw. den Brandschutz drehen. Entfernungen zu Klärgruben, stärke der Wasserleitungen, Anzahl von Hydranten, sichtbare Lageplän, „Fluchtwege“ usw. usw. 

Das einzige was für uns zum Thema Brandschutz auf Campingplätzen ggf. noch ganz interessant seien kann. Pro max. 50 Standplätzen und max. 25 Aufstellplätzen, muss min. EIN 6 Kg Feuerlöscher wettergeschützt installiert sein. Und dieser Feuerlöscher darf nur max. 40 Meter entfernt sein. 

 

Also fassen wir doch mal kurz zusammen, die Campingplatz Verordnung NRW besagt u.a. zum Thema Brandschutz.

 

Ein normaler Stellplatz muss min. 70 qm groß sein, wenn das Auto auf der Parzelle parken darf. 

Für einen Dauerstellplatz gilt ähnliches, allerdings muss die Parzelle min. 100qm groß sein. 

Maximal nach 20 Parzellen MUSS es einen 5m breiten Brandschutzstreifen geben. 

Nur im Bereich der Dauercamper ist ein Abstand von min. 2,5m zum Rand der Parzelle vorgeschrieben, bzw. 10m und 5m Abstand, wenn neben der Parzelle ein Brandschutzstreifen liegt. Außerdem ist für max. 50 Plätze ein 6 kg. Feuerlöscher vorgeschrieben, der max. 40m entfernt aufgestellt sein muss. 

Und zuletzt, die breite der Fahrbahnen muss mindestens 3 Meter betragen und ausreichend Wendemöglichkeiten müssen zur Verfügung stehen. 

Tjaaaaa….. 

Tja ihr seht, auch wenn es in unserer ach so genormten Welt unglaublich viele Vorschriften gibt, selbst auf Campingplätzen ist das mit dem Mindestabstand zum Brandschutz alles andere als eindeutig geregelt. Ich habe mich auch nochmal in den CAMPINGPLATZ Verordnungen anderer Bundesländer umgesehen und in Ba-Wü wird z.B. noch extra vorgegeben, dass sozusagen eine „Parzelle“ immer nur von einem Wohnwagen genutzt werden darf. 

Ansonsten ist zum Thema Brandschutz & Abstände nichts genaues zu finden. 

Ich schätze auch einfach mal, dass diese Vorgaben im MOBILEN BEREICH kaum zu treffen sind!d

Denn das würde ja bedeuten, dass jeder Campingplatz dazu verpflichtet wäre, innerhalb jeder Parzelle nochmal extra einzuzeichnen, in welchem Bereich ein Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt aufgestellt werden darf. Und das am besten auch noch nach unterschiedlichen Fahrzeuglängen sortiert. Oder es würde bedeuten, dass zischen JEDER Parzelle ein Streifen wäre, der überhaupt nicht genutzt werden darf. Beides relativ unmöglich und definitiv nicht vorhanden. 

 

Brandschutz auf Wohnmobil Stellplätzen

 

Soooooo, kommen wir zum richtig „wüsten“ Teil dieses Artikels, denn ich sage euch direkt, ab jetzt befinden wir uns in einem einzigen riesengroßen Graubereich!

Denn das Einzige was bisher deutlich klar wurde ist, dass Wohnmobil Stellplätze keine Campingplätze im Sinne der Campingplatz Verordnung dar stellen. 

 

Aber was sind denn Stellplätze dann und welche Regelungen, Verordnungen, Gesetzte gelten???

 

Also erstmal vorweg, ich spreche hier von „richtigen“ Wohnmobil Stellplätzen. Diese Geschichte mit den max. drei Plätzen auf privatem Grund wie z.B. an Bauernhöfen, lasse ich erstmal außen vor. 

So und jetzt kommt es, denn ob ihr es glaubt oder nicht, rechtlich gesehen gibt es Flächen die als reine Wohnmobil Stellplätze ausgewiesen werden eigentlich gar NICHT! Zumindest nicht laut Straßenverkehrsordnung. Ich wiederhole, wir befinden uns tatsächlich seit Jahren in einer riesengroßen rechtlichen Grauzone! Und was es rechtlich nicht wirklich gibt, unterliegt auch keinen speziellen Vorschriften. 

 

Brandschutz Richtlinien auf Wohnmobil Stellplätzen… nicht wirklich vorhanden. 

 

Das Problem liegt in meinen Worten gesagt vor allem darin, dass Reisemobil Stellplätze rechtlich gesehen (Straßenverkehrsordnung/ Straßenverkehrsrecht) unter die PARKPLÄTZE fallen, die Campingverordnung gilt wie erwähnt NICHT!  Das ist u.a. auch der Grund, warum Stellplätze in aller Regel nicht von Wohnwagen genutzt werden dürfen. Aber zu dem Thema findet ihr in diesem Artikel ausführliche Informationen. 

Wikipedia sagt: „Parkplätze, oder auch Parkflächen genannt, sind Flächen im öffentlichen Raum, auf denen Straßenfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Damit zählen Parkflächen zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr.“ Parkflächen für Reisemobile fallen ebenfalls unter diese Anlagen und werden in aller Regel mit dem Zeichen 365-67 (Wohnmobil Schild) bzw. der Kombination aus Parkplatz Schild (Zeichen 314) und Wohnmobil Zeichen (1010-67) ausgewiesen. 

 

WICHTIG! Diese Bezeichnung weißt einen Platz zwar als Wohnmobil Stellplatz aus, da diese Schilder aber NICHT in die Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurden, gibt es KEINE allgemein gültigen Ver- oder Gebote!!!

 

Also, ich fasse den ganzen Abschnitt mal kurz in „Isa deutsch“ zusammen. 🙂

Wohnmobil Stellplätze fallen rechtlich unter Parkplätze und es gibt spezielle Schilder die besagen, dass eine Fläche nur von Wohnmobilen genutzt werden darf, da diese Schilder aber nicht in der Straßenverkehrsordnung stehen, geht von dieser Beschilderung eigentlich gar kein rechtliches Gebot bzw. Verbot aus. 

WICHTIG! Wer jetzt allerdings denkt, na wenn das so ist, dann kann ich ja eigentlich auf einem Stellplatz tun und lassen was ich möchte, denn es gibt keine rechtliche Grundlage, ist auf dem falschen Weg. Denn ganz so ist es nicht!

 

Gibt es Regelungen die den Brandschutz auf Wohnmobil Stellplätzen betreffen? 

Denn genau an diesem Punkt kommt die Stellplatz Ordnung der jeweiligen Gemeinden ins Spiel. 

Nehmen wir mal das Beispiel „Stellplatz Gebühren“.

Wer jetzt denkt, er könnte einen Stellplatz z.B. kostenlos nutzen und es ggf. auf eine Klage ankommen lassen, wird höchstwahrscheinlich schlechte Karten haben. 

Denn in den ganzen Stellplatz Ordnungen oder vereinfacht gesagt, in den Stellplatz Regeln die ja auch meist irgendwo direkt an den Plätzen aushängen, steht z.B. (wenn die Gemeinde nicht ganz bescheuert ist), dass die Nutzung der Fläche nur nach Kauf eines Parktickets erlaubt ist. 

 

Tja nur LEIDER ist das nicht alles. Denn jetzt wird es nochmal extra kompliziert. 

 

Egal wo ich mich im Netz umgeschaut habe und welche Artikel ich gelesen habe (auch die der großen Redaktionen wie Bild, Stern usw.), wenn man überhaupt etwas über das Thema Stellplätze, Gesetzte, Verordnungen findet, heißt es immer, Wohnmobil Stellplätze sind Parkplätze, alles andere ist ein riesen Graubereich.  OK!

Bis ich mir die Seite des Deutschen Tourismus Verbandes genau angeschaut habe. 

Der DTC hat in Verbindung mit Verbänden eine Art Leitfaden zum Reisemobil Stellplatz Bau ins Netz gestellt. Und wenn man sich diesen Leitfaden anschaut, wird plötzlich von Brandschutz gesprochen. Leider wird dieser Punkt aber nicht weiter erwähnt, sondern nur als einer von vielen Punkten aufgezählt, wenn es um den Bau von Reisemobil Stellplätzen geht. 

In dem Leitfaden gibt es einzig den Hinweis unter Planungsrechtliche Grundlagen: „Brandschutz, die einschlägigen Brandschutzvorschriften sind einzuhalten“ 

Super… DANKE für die aussagekräftige Info. 🙂

 

Daraufhin habe ich mir also auch noch die „Landesbauordnung des Landes NRW“ vorgenommen und da steht u.a. erstmal, dass Stellplätze unter die Gebäudeklasse 5 fallen und ich zitiere: 

„Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen.“

Dann geht es unter Paragraf 48 weiter mit der Verordnung zu Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen. Da steht letztendlich aber auch nichts, was irgendwie für uns interessant seien könnte. 

Somit gehe ich davon aus, dass mit diesem Brandschutz Hinweis im Leitfaden des DTV NICHT die eigentliche Stellplatzfläche gemeint ist, sondern es vor allem um Bauten wie z.B. ein Sanitärgebäude o.ä. geht.  Für so ein „Gebäude“ gelten natürlich unterschiedliche Brandschutz Bestimmungen, im Gegensatz zur reinen Parkplatz/ Stellplatz Fläche oder gar den Abständen zwischen zwei Reisemobilen.

 

Bedeutet letztendlich also für unser Brandschutz Thema

 

Es gibt keine große gesetzliche Verordnung so wie bei Campingplätzen. Jede Gemeinde, oder eben auch jede Privatperson, erstellt letztendlich eigene Regeln (natürlich im Rahmen der großen allgemein gültigen Gesetze) für die Nutzung eines Reisemobil Stellplatzes. 

Es sei denn, es geht um den Neubau eines Platzes bzw. um die Gebäude auf einem Stellplatz. Wenn eine Gemeinde, oder eine Privatperson, einen neuen Stellplatz mit allem drum und dran bauen möchte bzw. Gebäude errichtet, dann müssen für diesen Bau natürlich unterschiedlichste Brandschutz Vorkehrungen getroffen werden. 

Für die letztendliche Stellplatz Nutzung der reinen Parkflächen, gelten aber die „individuellen“ Stellplatz Vorgaben der Gemeinden bzw. Betreiber. 

Darum habe ich mir im Zuge dieses Artikels nochmal jeeeeeede Menge dieser Stellplatz Ordnungen durchgelesen und ich habe KEINE EINZIGE gefunden, in der das Thema Brandschutz in irgendeiner Weise explizit angesprochen wurde.  Es gibt VEREINZELT Reisemobil Stellplatz Ordnungen in denen steht, der Vorgabe in welcher Richtung eingeparkt werden soll ist folge zu leisten. Oder ganz selten gibt es auch Hinweise, dass z.B. Heizlüfter nicht genutzt werden dürfen usw. Aber ich behaute einfach mal, dabei geht es nur sehr nebensächlich um das Thema Brandschutz.

Dieser ganze große Graubereich hat natürlich noch ganz, ganz andere Probleme zur Folge.  Die Autobild hat zu dem Thema in der Vergangenheit mal einen interessanten Artikel veröffentlicht. 

Ach so

Und nur um das mal eben erwähnt zu haben, wir sprechen hier von Parkplätzen/ Stellplätzen, sobald es um Garagen oder gar Parkhäuser oder Tiefgaragen geht, ist der Brandschutz NATÜRLICH (!!!) ein ganz anderes Thema!!! 

Für normale PKW-Parkplätze gibt es rechtlich gesehen vor allem eine Vorgabe zur Größe (2,50m breit, 5m lang) aber dabei geht es nicht um Reisemobile. Diesbezüglich konnte ich maximal gut gemeinte Empfehlungen finden. So werden z.B. auch in diesem DTC Leitfaden unterschiedlich große Parzellen für Reisemobile EMPFOHLEN! 

Empfehlen bedeutet aber ja noch lange nicht rechtlich vorgeschrieben… wie gesagt, Graubereich!!!

 

Fazit … der Brandschutz auf Stell- und Campingplätzen

 

Tja rund um die Campingplatz Verordnungen der unterschiedlichen Bundesländer gibt es zumindest einige Vorgaben und sobald es um Gebäude jeglicher Art geht, werden diese Brandschutz Vorgaben auch sehr genau und ausführlich. 

Aber dieser Artikel entstand ja durch eine andere Situation, da ging es ja glasklar um das Thema „eng geparkte Reisemobile“ und den seit Jahren immer wieder erwähnten Vorwurf: „So eng darf aus Brandschutzgründen gar nicht gecampt werden“

Entschuldigt wenn ich es so deutlich sage, aber dieser Vorwurf ist RECHTLICH GESEHEN TOTALER KAPPES!!!

Abgesehen vom Areal in dem Dauercamping Parzellen errichtet werden, gibt es KEINE rechtlichen Vorschriften zum Thema Brandschutz, wie weit Reisemobile bzw. Wohnwagen oder gar Zelte von einander entfernt stehen müssen.

Ich spreche NICHT von sinnvoll, ich spreche von Gesetzen!

ICH SAGE NICHT, dass es nicht sinnvoll ist, sich ein paar Gedanken zu dem Thema zu machen. Wenn ich sehe wer z.B. alles so an der Gasanlage herum bastelt, mal eben so als ABSOLUTER LAIE die Zellen der LIFEPO Batterie tauscht oder den Van mit einem winzigen Kabeldurchschnitt ausbaut, dann hoffe ich, dass ihr ZUMINDEST alle einen Feuerlöscher an Bord habt.  

Allerdings möchte ich zum Schluss auch mal kurz festhalten. Wer mal gesehen hat, wie es aussieht wenn eine Gasflasche brennt/explodiert bzw. das Gas durch die Hitze frei gesetzt wird, der weiß auch, da kann eine ganze Parzelle zwischen den Fahrzeugen leer stehen und es wird dennoch „überaus muckelig warm“ in den benachbarten Fahrzeugen. 

Also… wenn ihr diesen Artikel bis hier hin gelesen habt und demnächst z.B. in den sozialen Medien mal wieder lest „das darf so gar nicht sein, Brandschutz Vorschriften!“ oder… „Nein, allein aufgrund der Brandschutz Vorschriften sehe ich es gar nicht ein auf Stellplatz XY nur auf einer Parzelle zu stehen“ dann erzählt diesen Mitcampern doch gerne mal, dass sie damit rechtlich falsch liegen. 

Ich hoffe ich konnte euch helfen dieses Thema endlich mal vernünftig aufzudröseln, denn der „Mythos“ Brandschutz Gesetz hält sich hartnäckig. 

Ganz unten findet ihr noch eine Reihe Links die ich genutzt habe um mich für diesen Artikel schlau zu machen bzw. die euch noch weitere Informationen liefern. 

Ich sag WASSER MARSCH und bleibt alle schön gesund. 

Eure

IsasWomo, das Reisemagazin für Alleinreisende

 

 

 

Linksammlung zu diesem Artikel: 

 

 

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