Darum gehts: Wer als Wohnmobil Besitzer auch nur dreimal irgendetwas zum Thema Camping gegoogelt hat, wird sicherlich schon auf das Thema „Abgasskandal bei FIAT Ducato?“ aufmerksam gemacht worden sein. Doch wer sich ein bisschen auskennt wird schnell feststellen, hinter dem ganzen Thema steckt auch ein großer Marketingaspekt. 

Ich habe euch vor einigen Wochen gebeten mir Fragen zu schicken und mittlerweile konnte ich eure Fragen mit zwei tollen Anwälten besprechen, die euch und mir, endlich mal EHRLICH Rede und Antwort standen. Also, wie ist der aktuelle Stand der Dinge zum möglichen Abgasskandal bei FIAT? 

Und so viel nehme ich direkt vorweg… die ein oder andere Antwort hätte ich so niemals erwartet!

 

Lieber hören als lesen?

Diese Infos gibt es auch als IsasWomo Podcast:

 

„Abgasskandal bei Fiat, erste Urteile gegen Hersteller XY, prüfen Sie jetzt, ob auch Sie Ansprüche auf Schadensersatz haben!“ 

 

Diese oder ähnliche Anzeigen bekommen wir Reisemobil Besitzer seit vielen Monaten immer wieder im Netz angezeigt. Wenn ich solche Anzeigen sehe (und ich bin ja nichtmal betroffen, weil mein Pepper auf Peugeot läuft) schießen mir direkt einige Fragen ins Hirn. 

Hat FIAT wirklich Abgasmanipulationen betrieben? Und wer schaltet eigentlich solche Anzeigen? Geht es diesen Kanzleien ernsthaft um die Camper und deren Reisemobile, oder vor allem um das sichere Geld meiner/ eurer Rechtsschutzversicherung?

Ich kann euch ganz offen sagen, ich habe im vergangenen Jahr mehrere Anfragen von Kanzleien zu Kooperationen zu diesem Thema bekommen. Allerdings habe ich all diese Anfragen letztendlich abgelehnt, weil mir zu viel Marketing und zu wenig „ehrliche Offenheit“ hinter den möglichen Zusammenarbeiten steckte. 

Denn ich sehe vieles zu diesem Thema ganz klar… sollte betrogen worden sein, muss dieses geahndet werden. Aber dann muss meiner Meinung nach auch der richtige Verantwortliche angeprangert werden! Es kann nicht sein, dass irgendwelche Firmen in diesen möglichen Skandal gezogen werden, die gar nichts mit dem Thema zu tun haben und erst recht möchte ich mich dann nicht noch vor diesen „falschen Karren“ spannen lassen. 

So war ich im ersten Augenblick wenig begeistert, als ich auf die KanzleiStaudt Rechtsanwälte“ aufmerksam wurde. Wiiiiiiieeeeeeder eine dieser „Abgasskandal bei FIAT Marketing Kanzleien“?!?

Ich habe mich dann auf deren Internetseite umgeschaut und schau an… da steht tatsächlich klar und deutlich, dass es aktuell noch keine rechtskräftigen Endurteile zum FIAT Thema gibt! Und POTZ BLITZ, ich fand sogar klare Worte, dass es auch bereits Klagen gab die „abgeschmettert“ wurden. Auf den typischen Marketing Kanzlei Seiten klingt das immer GANZ ANDERS!!! Sollte es wirklich eine Kanzlei geben, die sehr offen und ehrlich mit dem ganzen Thema umgeht? 

 

Um es jetzt mal kürzer zu fassen… JA! 

 

Ich habe mich vor dem folgenden Interview bereits mit Jannis Staudt und Igor Vasiljevic ausgetauscht und freue mich sehr, endlich eine Kanzlei gefunden zu haben die EURE Fragen zu dem Thema offen und ehrlich beantwortet. 

Und um auch das klarzustellen – hier handelt es sich nicht um eine bezahlte Kooperation!!!

 

Bevor es jetzt wirklich los geht, noch ein kurzer Hinweis. 

 

Ihr habt mir unheimlich viele Fragen geschickt, viele davon thematisch ähnlich, so dass ich diese Fragen gut zusammen fassen konnte. Dennoch sind es immer noch sehr viele Fragen, die auch nicht nur mit 2 Worten zu beantworten sind. 

Der Artikel (und auch der Podcast) sind lang, aber ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass vielen von euch die Möglichkeiten und Tragweite des ganzen Themas bisher nicht bewusst sind.  Um euch das Leben etwas zu vereinfachen, habe ich einige Sprungmarken gesetzt, zudem findet ihr im Text immer mal wieder Links, die euch nochmal genauere Informationen auf der Kanzleiseite liefern: 

 

 

 

Abgasskandal bei Fiat Wohnmobil?

Oooookkk… wenn eure Abgase so aussehen, dann solltet ihr euch vielleicht grundsätzlich Gedanken machen 🙂

 

 

 

Abgasmanipulationen bei Fiat? Um was geht es überhaupt und wer könnte betroffen sein?

 

Es steht der Verdacht im Raum, dass FIAT in seinen Fiat Ducato Motoren, eine zeitgesteuerte Abschaltvorrichtung genutzt hat um die Abgaswerte auf dem Prüfstand zu manipulieren. 

Um es einfacher auszudrücken, es steht der Verdacht im Raum, dass bestimmte FIAT Ducato Motoren auf dem Prüfstand, zeitgesteuert, wunderbar saubere Werte erzeugt haben. Sobald das Fahrzeug aber am ganz normalen Straßenverkehr teilnimmt, schnellen die Abgaswerte nur so in die Höhe. Es könnte also möglich sein, dass ihr im guten Glauben mit einem Euro 5 oder Euro 6 FIAT Ducato Motor unterwegs seid, denkt die Abgaswerte seien im Rahmen, dabei seid ihr in Wirklichkeit mit einer ganz schönen „Dreckschleuder“ unterwegs. 

Die betroffenen Motoren:

Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt geht es vor allem um die Fiat Ducato’s die zwischen 2014 – 2019 gebaut wurden und in denen folgende Dieselmotoren verbaut wurden: 

  • 1,3 Liter Multijet,
  • 1,3 Liter 16V Multijet,
  • 1,6 Liter Multijet,
  • 1,6 Liter,
  • 2,0 Liter Multijet,
  • 2,0 Liter,
  • 2,2 Liter Multijet II,
  • 2,3 Liter,
  • 2,3 Liter Multijet,
  • 3,0 Liter

Mehr über das ganze technische und was es mit diesen Abschaltvorrichtungen genau auf sich hat, könnt ihr in diesem Artikel hier auf IsasWomo nachlesen: Dieselskandal und Wohnmobile.

 

Abgasskandal bei FIAT? Profis beantworten eure Fragen. Das Interview mit der Kanzlei Staudt!

 

Hallo Igor, Hallo Jannis, wir haben vorab geklärt, dass wir uns der Einfachheit halber „duzen“ und nochmals VIELEN DANK, dass ihr euch die Zeit nehmt, die vielen offenen Fragen zu beantworten. 

Damit nicht noch mehr Zeit verloren geht, starten wir doch direkt mit der ersten Frage: 

 

 

Abgasskandal bei FIAT? 1. Themengebiet – Wo liegt eigentlich das grundsätzliche Problem, mein Womo fährt doch!

 

 

Ich bin Besitzer eines (möglicherweise) betroffenen Reisemobils, aber mein Wohnmobil fährt super, ich bin total zufrieden… warum sollte ich ggf. irgendetwas unternehmen?

 

Igor Vasiljevic: Wenn ein Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält, dann stehen wir vor unterschiedlichen Problemen: so stößt das Fahrzeug dann ja viel mehr Stickoxide aus, als es eigentlich dürfte – auf dem Fahrzeugschein steht zwar Euro 5 oder Euro 6 drauf, in Wahrheit ist aber EURO NULL drin, weil die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand im Labor so funktioniert wie sie soll.

Man muss jetzt kein Arzt sein um nachvollziehen zu können, wie schädlich dieser Mehrausstoß für die menschliche Gesundheit und insbesondere für die Atemwege, aber auch für die Tier- und Pflanzenwelt ist. Aus rein zivilrechtlicher Sicht, ist man als Käufer eines manipulierten Fahrzeugs über dessen tatsächliche Eigenschaften getäuscht worden und hat nun einen Vertrag an der Backe, den man so nicht wollte und ein Fahrzeug, welches von Rückrufen und Nachrüstungen bedroht ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem bahnbrechenden Urteil im VW Dieselskandal Käufern unterstellt, dass sie ein potentiell von Rückrufen und Nachrüstungen betroffenes Fahrzeug nicht gekauft hätten und das Recht haben, für ihr Fahrzeug Schadensersatz zu fordern. 

(Warum diese Rückrufe oder Nachrüstungen selbst auch ein Problem darstellen können, klären wir noch im weiteren Verlauf) 

 

Sollten sich die Manipulationen letztendlich bestätigen, wird mein betroffenes Reisemobil stillgelegt wenn ich nichts unternehme?

 

Jannis Staudt: Da kommen wir direkt zum Thema, denn unseren Erfahrungen nach ist genau das der Punkt, der vielen Besitzern von Reisemobilen aktuell Sorgen macht: nämlich, dass Rückrufe und Stilllegungen drohen. 

Die italienische Typengenehmigungsbehörde hat die FIAT Ducato zugelassen. Sollten sie oder auch das Kraftfahrtbundesamt bestätigen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen, also sogenannte „Schummelsoftwares“, in den Motoren verbaut wurden, kommen sehr wahrscheinlich Rückrufe. Also Anordnungen diese Software durch Updates oder Nachrüstungen auszubessern. 

Sollte man als Fahrzeugbesitzer dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Fahrzeuge letztendlich auch stillgelegt werden. Dann dürfte man nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren. So ist es auch damals im Volkswagen Dieselskandal abgelaufen.

 

Also ist es tatsächlich so und das ist sicherlich der größte Horror für alle Womo Besitzer. Sollte sich herausstellen das FIAT manipuliert hat und es kommt zu diesen Rückrufen, denen ich aber nicht nachkomme, dann könnte letztendlich das Fahrzeug stillgelegt werden?

 

Jannis Staudt: Genau richtig! Das ist allerdings das Schwerwiegendste, was den Betroffenen droht. Und so ist es auch leider tausenden VW Besitzern ergangen. Irgendwann kam die Zulassungsbehörde und hat dieses Update angeordnet, ansonsten drohte eben die Stilllegung. 

 

Igor Vasiljevic: Allerdings ist es auch wichtig zu sagen, dass das Problem nicht so akut ist, wie es oft dargestellt wird. Wir lesen ja auch was im Netz geschrieben wird, welche Werbung verbreitet und wie viel Panik auf einigen Seiten erzeugt wird. Da läuft vieles nach dem Motto: “Handeln Sie jetzt, ansonsten wird ihr Fahrzeug stillgelegt.“

Hier sollte man aber einen ruhigen Kopf bewahren, hier wird nichts von jetzt auf nachher passieren.

Die Stilllegung ist letztendlich das Resultat aus einer ganzen Reihe von Ereignissen.  Bevor man nicht Post von FIAT oder dem Kraftfahrtbundesamt bekommen hat – und die stehen aktuell noch nicht an –, besteht die Gefahr der Stilllegung nicht! 

 

Die Stilllegung ist sozusagen „the worst case“?

 

Jannis Staudt: Man kann beim Thema Stilllegungen wirklich entspannt sein. Bevor es zu Stilllegungen kommt, muss viel passieren und dieser Prozess ist relativ langwierig. Niemand muss Angst davor haben, dass plötzlich das KBA vor der Tür steht und das Womo stilllegt. 

So läuft das Ganze nicht!!!

Sollten sich die Manipulationen bestätigen, kommen erst mal von Fiat und dem KBA 2-3 Schreiben per Post, es gibt Fristen von vielen Wochen und Monaten und wenn man auf all diese Aufrufe und die Androhung der Stilllegung gar nicht reagiert und sein Fahrzeug nicht nachrüsten lässt, dann könnte es zu Stilllegungen kommen. 

Überrascht wird davon niemand, dennoch steht das Resultat letztendlich im Raum.

 

Igor Vasiljevic: Vielleicht noch kurz zum Hintergrund. Wir haben uns das alles natürlich nicht aus den Fingern gesogen, sondern orientieren uns daran, wie im VW Dieselskandal verfahren wurde. Diese Erfahrungen wenden wir auf FIAT an. Da es sich um sehr ähnliche Fälle handelt gibt es gute Gründe anzunehmen, dass es so, oder sehr ähnlich, auch bei Fiat laufen könnte. 

 

Stilllegungen durch FIAT Abgasskandal?

Der absolute HORROR für jeden Autobesitzer… Stilllegungen! Aber die Sorge können wir euch nehmen, Stilllegungen sind zwar möglich, aber vorher bekommt ihr mehrere Chancen die Motorsoftware überarbeiten zu lassen. Von jetzt auf gleich passiert da sicher GAR NICHTS!

 

 

Abgasskandal bei FIAT? … Klagen ganz praktisch!

 

Kommen wir mal zum praktischen Teil dieses Interviews. Wenn ich mich dazu entschließe, ich möchte etwas unternehmen, ich möchte bereits JETZT etwas unternehmen, wie gehe ich am besten vor? 

 

Thema Rechtsschutzversicherung… benötige ich eine solche Versicherung dringend für einen solchen Klageweg und welche Versicherung ist die richtige?

 

Igor Vasiljevic: Eine „normale“ Rechtsschutzversicherung reicht hier völlig aus, es sollte sich aber nicht um eine reine Reiserechtsschutz handeln. 

Jannis Staudt: In den allermeisten Rechtsschutzversicherungen ist das Thema Verkehrsrechtschutz mit abgedeckt und genau diese Versicherung ist auch für einen solchen Fall von Nöten. 

Igor Vasiljevic: Und grundsätzlich ist es so, dass man für eine Klage im Wohnmobil Dieselskandal nicht unbedingt eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Man kann sich auch durchaus dafür entscheiden, so ein Verfahren selber zu finanzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir allerdings noch davon abraten. 

Warum? 

Schlicht und ergreifend, weil wir noch relativ am Anfang stehen und wir aktuell beobachten, dass sich die Verfahren über zwei Instanzen strecken. Also selbst wenn man in der ersten Instanz gewinnen sollte, wird FIAT mit großer Wahrscheinlichkeit in Berufung gehen und auch andersherum: verlieren wir die erste Instanz, raten wir unseren Mandanten zur Berufung. Um ein solches Verfahren nun über zwei Instanzen zu führen, braucht man schon einen langen finanziellen Atem. 

Darum raten wir Interessenten aktuell auch davon ab, so ein Verfahren ohne Rechtsschutz in Angriff zu nehmen. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kann man vollkommen entspannt über die gesamte Länge des Verfahrens gehen.

Oben auf kommt noch, dass wir, ohne den finanziellen Druck bei der Selbstzahlung, das Verfahren so führen können, wie es erforderlich ist und wir so auf das allerbeste Ergebnis für unsere Mandanten hinwirken können. 

Für alle ohne Rechtsschutzversicherung sollte es bald aber auch eine weitere Option zur Finanzierung geben: nämlich die Prozessfinanzierung. Dazu braucht es aber noch mehr Urteile/ Endurteile, auf die zurückgegriffen werden kann. In diesem Fall würde ein externes Unternehmen (das sind nicht wir!) so ein Verfahren komplett finanzieren und nur im Erfolgsfall müsste man dann einen bestimmten Prozentsatz vom Schadensersatz an dieses Unternehmen abgeben. 

Aber so weit sind wir aktuell noch nicht!

 

Spontane Frage von mir… gibt es viele Rechtsschutzversicherungen die ein solches Verfahren aktuell ablehnen, weil die Chancen das Ganze zu gewinnen zu schlecht oder unklar sind? 

 

Jannis Staudt: 99% aller Rechtsschutzversicherungen decken ein solches Verfahren ab. Das bedeutet natürlich auch, dass aus Sicht der allermeisten Versicherungen die aktuelle Beweislage bereits als so gut eingeschätzt wird, dass diese Versicherungen durchaus Erfolgsaussichten bei einer Fiat Ducato Diesel Klage sehen. Um die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und die Deckungsanfrage muss man sich als Mandant übrigens nicht kümmern, das übernehmen gerne alles wir.

 

Produktion von Wohnmobilen, ein Blick hinter die Kulissen

Ich finde ist einfach nur extrem unfair Unternehme und Händler aus Marketinggründen in diesen möglichen Skandal zu ziehen, die absolut keine Schuld trifft.

 

Gegen wen laufen diese Klagen denn eigentlich genau? 

 

Ich habe so das Gefühl, da läuft gedanklich bei vielen Reisemobil Besitzern einiges falsch, was allerdings auch gerne durch die ein oder andere Anzeige getriggert wird. Gegen wen wird geklagt? Ist es FIAT, ist es Stellantis, ist es der Hersteller meines Wohnmobils oder ggf. sogar der Händler, der mir das Fahrzeug verkauft hat?

 

Jannis Staudt: Also um mal einen kurzen Überblick zu geben. 

Stellantis ist die Dachgesellschaft, dazu gehören FIAT Chrysler, PSA (Peugeot, Citroen) und einige weitere Konzernmarken. Stellantis ist dabei aber nur die „Finanzholding“, was bedeutet, dass hier die ganzen einzelnen Marken unter einem Dach zusammengeführt werden. Stellantis stellt aber selbst keine Fahrzeuge her. 

Deswegen ist es der richtige Weg – und so sehen das mittlerweile auch die Kollegen und Versicherungen –, dass man gegen FCA Italy S. p. A. klagt. Das ist die italienische Gesellschaft, welche die FIAT Ducato’s herstellt und verkauft. Bei FCA Italy wurden auch die ganzen Motorsteuerungen hergestellt um die es ja letztendlich geht. Und zuletzt ist FCA auch das Unternehmen, welches in den Fahrzeugpapieren steht.

Es gab bereits Kanzleien, die sehr viele Wohmmobil Dieselskandal Klagen gegen Stellantis eingereicht haben. Es war wenig verwunderlich, dass diese Klagen gescheitert sind. Stellantis als Finanzholding war eigentlich von Anfang an nicht die richtige Adresse. 

Dann hört man auch immer wieder, dass Kanzleien gegen den Hersteller des Motors vorgehen. Wenn man ein Reisemobil kauft, bekommt man ja diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung. In der steht unter anderem, wer den Motor bzw. Antriebsstrang hergestellt hat. Beim Fiat Ducato ist das meist Iveco oder FTP Industrial. 

Allerdings sehen wir es NICHT so, dass man gegen diese Firmen vorgehen sollte, weil es letztendlich nur um die Software geht. Einfach gesagt, es geht nicht darum, wer den Motorblock aus der Fabrik geschoben hat, es geht ganz klar darum, wer die Software hergestellt und ggf. manipuliert hat!

Igor Vasiljevic: Genau das Gleiche trifft letztendlich auch auf den Wohnmobil Hersteller und Händler zu. Die wussten in den allermeisten Fällen wahrscheinlich selber GAR NICHTS von diesen Manipulationen. Von daher trifft sie auch keine Schuld und die Klage richtet sich ausschließlich gegen FIAT. 

Jannis Staudt: Dazu muss man vielleicht auch nochmal sagen, weder Händler noch Reisemobil Hersteller wussten ja etwas von diesen Vorwürfen, bevor sie jetzt bekannt wurden. 

Somit konnte ein Händler seinen Käufern auch gar nichts zu diesem Thema sagen, bevor die Ermittlungen 2020 teilweise öffentlich bekannt wurden. Ähnlich sieht es bei den Reisemobil Herstellern aus. Die bestellen tausende Chassis und gehen davon aus, dass ihnen das geliefert wird, was vertraglich vereinbart wurde. Die haben weder die Möglichkeit, noch die Pflicht den Motor auf verbotene Softwares zu untersuchen. 

 

Nur um euch das nochmal ganz klar zu fragen, weil mich dieses extreme Marketing massiv stört. Wenn ich also z.B. irgendwo lese: „FIAT ABGASSKANDAL, erstes Urteil gegen Bürstner, Pilote, Knaus, Hymer, Weinsberg, Dethleffs, Frankia, Pössl oder, oder, oder… handeln Sie jetzt!!!“, dann ist das doch reines Marketing, das letztendlich auch noch die falschen erwähnt, oder?  

 

Igor Vasiljevic: Ja das ist ziemlicher „Marketing Lärm“, um die Leute anzusprechen. Denn klar, wahrscheinlich reagieren Wohnmobil Besitzer eher auf eine solche Anzeige wenn sie ihren Aufbauhersteller lesen, als wenn es z.B. um die Motoren Bezeichnung geht. 

Aber es ist im Prinzip nicht mehr als Marketing, die Klage richtet sich gegen FIAT und sollte sich herausstellen, das es Manipulationen gab, dann betreffen diese FIAT und nicht den Hersteller des Aufbaus. 

Natürlich ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit!

Im VW Skandal haben wir gesehen, dass viele Klagen gegen Händler gerichtet wurden, was letztendlich zu einem großen Händlersterben geführt hat und da sind wir ganz klar der Meinung, eine solche Klage soll nicht den Falschen treffen.  Aber letztlich können wir unsere Mandanten nur über ihre Möglichkeiten und die Hintergründe umfassend beraten – die Entscheidung, ob wir letztlich auch gegen den Händler vorgehen, liegt beim Mandanten.

Jannis Staudt: Um das nochmal kurz zusammen zu fassen, egal ob Aufbauhersteller, Händler oder natürlich auch jeder private Verkäufer der ein solches Reisemobil bereits verkauft hat: Letztendlich wurden alle vom Wohnmobil Dieselskandal genau so kalt erwischt, wie die Reisemobil Besitzer. Die einzige Partei, die ggf. von den Manipulationen wusste, war die Herstellergesellschaft des Motors – also Fiat – und dementsprechend richtet sich auch die Klagewelle gegen sie. 

Wenn man jetzt versucht, irgendwas gegen die Aufbauhersteller zu konstruieren, kann das marketingmäßig Sinn machen, wir finden es aber eher unprofessionell und vor Gericht hätte eine solche Klage sowieso keinen Erfolg.

 

Vielen Dank, dass ihr dieses Thema nochmal so deutlich erklärt habt. Wenn ich jetzt sage, alles klar, ich möchte etwas unternehmen (Frühjahr 22). Kann man aktuell schon irgendwas sagen, wie gut meine Erfolgschancen bei einer Klage wären? 

 

Igor Vasiljevic: Wir sind aktuell in einem noch sehr frühen Stadium. Es gibt aktuell (Frühjahr 22) noch KEINE rechtskräftigen Urteile.

Dafür gibt es bereits schwerwiegende Indizien und Beweise, die den Vorwurf der illegalen Abgasmanipulation bei FIAT unterstreichen. 

Zum einen haben wir – ähnlich wie bei VW– die ganzen Beweise und Ermittlungen aus den USA. Da musste FIAT wegen Abgasmanipulationen an anderen Modellen bereits eine empfindliche Strafe zahlen und betroffene Fahrzeugbesitzer wurden mit einer schnellen Einmalzahlung entschädigt. 

Darüber hinaus ermittelt in Deutschland die Staatsanwaltschaft gegen Fiat wegen dem Verdacht des Betruges und hier ist es wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaft nicht einfach Geschäftsräume durchsucht, weil ihr langweilig ist. Der Durchsuchungsbeschluss muss außerdem letztlich von einem Richter angeordnet werden. Solche Maßnahmen beruhen also immer auf forgeschrittenen Ermittlungen und sich verdichtenden Indizien und Beweisen. 

Eine weitere Behörde hat sich außerdem auch in sehr belastender Weise gegen Fiat geäußert: nämlich das Kraftfahrt-Bundesamt. Aus geleakten Dokumenten wird deutlich, dass es schon seit 2016 über die erhöhten Abgaswerte bei Fiat Ducato Wohnmobilen im Bilde ist und diese nur mit unzulässigen Abschalteinrichtungen erklären kann.

Im Mai 2021 hat sich das KBA auch dahingehend geäußert, dass es bereits Schritte prüfe, damit diese „Unzulässigkeiten“, also die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt werden.

Kurz, wir haben sehr, sehr viele handfeste Indizien dafür, dass Fiat u.a. in seinen Ducato Motoren illegale Abschalteinrichtungen verwendet hat. Entsprechend gehen wir davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Verbraucher flächendeckend vor Gericht Recht bekommen – wenn schon eine deutsche Bundesbehörde wie das KBA von der Illegalität der Abschalteinrichtungen ausgeht, dürfte die Justiz auch folgen. 

Wir rechnen unseren Mandanten also gute Chancen ein, es wird aber wahrscheinlich noch eine Zeit vergehen, bevor es entsprechende Urteile gibt.

 

Ooooooook… Stichwort Urteile. Aktuell liest man rund um die FIAT Geschichte immer wieder von so genannten „Versäumnisurteilen“. Das klingt schon so nach Urteil 2. Klasse, aber könnt ihr uns mal verständlich erklären, was genau „Versäumnisurteile“ sind?

 

Jannis Staudt:  Versäumnisurteil, ja das ist mal wieder klassisches Juristendeutsch.

Gerichte können Versäumnisurteile erlassen, wenn sich beispielsweise die Beklagte – in unserem Fall also Fiat, bzw. FCA Italy – nicht zur Klage geäußert hat oder nicht zum Termin der mündlichen Verhandlung erschienen ist. In diesem Fall wird nur auf Grundlage der Klage und nicht beider Standpunkte von Kläger und Beklagter entschieden. Der Vortrag des Klägers gilt als unstrittig und wird für das Urteil zugrunde gelegt.

Das Gegenteil hiervon ist ein sogenanntes Endurteil, dieses kommt zustande, nachdem sich beide Seiten durch Schriftsätze zu einer Sache geäußert haben und das Gericht den letztlich überzeugenderen Argumenten folgt. 

Allerdings kann ein Gericht auch ein Versäumnisurteil nur sprechen, wenn es den Fall und die Aussagen des Klägers, für schlüssig hält. Hätte das Gericht den Verdacht, dass es sich z.B. bei Fiat nicht um eine arglistige Täuschung handelt oder der Kläger gar keinen Schaden zu bemängeln hat, kann es auch kein Versäumnisurteil erlassen. 

Entsprechend zeigen die Versäumnisurteile schon, dass die Gerichte davon ausgehen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist. Allerdings kann Fiat gegen diese Urteile Berufung einlegen und tut dies auch, so dass die Verfahren nochmal komplett neu aufgerollt werden müssen, bevor es irgendwann ein Endurteil gibt. 

Igor Vasiljevic: Die Tatsache, dass mittlerweile so viele Versäumnisurteile ergangen sind, wirft vor allem ein Licht darauf, wie sich FIAT aktuell verteidigt. 

Und ganz offen gesagt, FIAT macht das aktuell mehr schlecht als recht. Kleine, zum Teil unerfahrene Kanzleien, führen diese oft sehr komplexen Verfahren für FIAT und können die Vielzahl oftmals kaum bewältigen. 

Anscheinend hofft Fiat im Wohnmobil Dieselskandal weiterhin mit einem blauen Augen davon zu kommen. Entsprechend ist die Verteidigung ganz anders aufgestellt, als dies beispielsweise bei Daimler und VW der Fall war, wo die geballte juristische Schlagkraft und Kompetenz aufgefahren wurde, um sich gegen die Klagen zu verteidigen. 

 

Wie sieht es für all die Camper aus, die ein Fahrzeug gebraucht gekauft haben, welches von den Abgasmanipulationen betroffen sein könnte bzw. deren Reisemobil finanziert ist.  Können auch diese Leute klagen oder verfällt durch den Gebrauchtwagenkauf bzw. die Fahrzeug Finanzierung die Möglichkeit einer Klage?

 

Igor Vasiljevic: Das ist kein Problem. Egal ob das Wohnmobil gebraucht gekauft worden ist oder finanziert wurde, in beiden Fällen ist eine Klage möglich, wenn das Fahrzeug vom möglichen Abgasskandal betroffen seien könnte.

 

Das bedeutet also, auch wenn mein Wohnmobil noch voll in der Finanzierung ist, muss nicht die Bank oder der Händler rechtlich aktiv werden, man kann dennoch klagen. Versteh ich das richtig? 

 

Jannis Staudt: Ja genau richtig.

Die Besonderheit bei den Fällen bei denen ein Fahrzeug finanziert wurde ist, dass man in der Regel noch nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Trotzdem kann man Schadensersatz fordern. Das hat die Rechtsprechung bei VW so bestimmt. In dem Fall fordert man nicht die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises, sondern man fordert, dass man von den Verbindlichkeiten gegenüber der Bank freigestellt wird. Bei Erfolg der Klage, werden dann übrigens auch die Kosten der Finanzierung, wie beispielsweise Zinsen, erstattet. 

 

Was ist eigentlich mit Fahrzeugen die erst 2020/ 2021 gebaut wurden? Aktuell sieht es ja so aus, als seien die nicht von den möglichen Manipulationen betroffen. Sind diese Fahrzeuge wirklich „sicher ausgeschlossen“ oder könnte man trotzdem eine Klage einreichen?

 

Igor Vasiljevic: Das ist tatsächlich nicht so ganz einfach zu sagen, da kommt es auf jeden Einzelfall an. 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die betroffenen Fahrzeuge zwar auf Euro 5 und Euro 6 beschränkt, die zwischen 2014 und 2019 hergestellt, bzw. erstmalig zugelassen wurden, allerdings haben wir bei anderen Dieselskandalen beobachtet, dass das gesamte Ausmaß erst mit der Zeit wirklich sichtbar wird. Seitens der Hersteller geht man hier gerne nach der „Salamitaktik“ vor und gesteht nur das ein, was nicht mehr geleugnet werden kann. 

Bei VW und bei Daimler wurde die Liste betroffener Fahrzeuge beispielsweise immer länger und länger. Entsprechend würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht darauf verlassen wollen, dass dieses oder jenes Fahrzeug sicher nicht betroffen ist. Da kommt es auf jeden Einzelfall an. 

Jannis Staudt: Allerdings sind die Fahrzeuge, die AdBlue benötigen, bisher komplett aus den Ermittlungen ausgenommen.

Wir wissen allerdings von anderen Herstellern, das es auch schon Manipulationen bei AdBlue Fahrzeugen gab. Darum würde ich als Eigentümer eines solchen Fahrzeugs am Ball bleiben und mich alle paar Monate informieren ob es irgendwelche Neuigkeiten rund um das Fahrzeug gibt. 

 

 

Fragen und Antworten Fiat Wohnmobil Dieselskandal

Ganz gleich ob gebraucht gekauft oder finanziert… die Möglichkeit zu klagen besteht in diesem Fall für jeden wohlmöglich betroffenen Womo Besitzer.

 

Themenblock Schadensersatz!

 

Könnt ihr schon irgendwas zur Höhe eines möglichen Schadensersatz sagen?

 

Jannis Staudt: Nach dem jüngsten Urteil vom Februar 2022 musste Fiat an die Klägerin 38.000 Euro zahlen – allerdings gegen die Abnahme dieses Fahrzeugs. 

Bei diesem Fall ging es also um ca. 85% des Kaufpreises. Allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, weil Fiat Berufung eingelegt hat.

 

Wie kommt es zu diesen Beträgen?

 

Jannis Staudt: In den Dieselfällen ist es eigentlich immer so, dass ein gewisser Betrag vom Schadensersatz abgezogen wird, für den Zeitraum, in dem man das Fahrzeug genutzt hat. 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1.Entweder man berechnet die Summe des Schadensersatzes nach Kaufpreis, von welchem man eine Nutzungsentschädigung, welche sich nach gefahrenen Kilometern berechnet, abzieht 

2. Oder – was einige Gerichte bereits getan haben – man setzt die Lebensdauer eines Wohnmobils an. Die Gerichte gehen also z.B. davon aus, dass so ein Womo 25 Jahre hält. Wenn das Fahrzeug dann z.B. 5 Jahre genutzt wurde, zieht man 1/5 vom Kaufpreis ab und der Rest ist der Schadensersatz.

 

Igor Vasiljevic:  Eine weitere Möglichkeit ist natürlich, dass man sein Fahrzeug behält und ca. 15-25% des Kaufpreises als Schadensersatz bekommt. Das ist für die allermeisten unserer Mandanten auch die bevorzugte Variante, weil sie oftmals viel Mühe, Geld und Herzblut in ihr Womo investiert haben. 

 

 

Abgasskandal bei FIAT – Themenblock Sorgen meiner Leser bzw. möglichen Klägern

 

Wir sind weder reich, noch prominent noch fahren wir ein absolutes Luxus-Reisemobil. Macht es für uns Sinn gegen einen Giganten wie FIAT zu klagen, oder haben wir ehrlich gesagt von Beginn an keine Chance?

 

Igor Vasiljevic: Um es direkt ganz deutlich zu sagen, JA DIE CHANCEN SIND DA!!!  

Ich würde sogar sagen, dass mit dem VW Skandal eine neue Ära des Verbraucherrechts begonnen hat. Nicht zuletzt dank der technischen Möglichkeiten können jetzt solche Verfahren zur flächendeckenden Durchsetzung von Verbraucherrechten geführt werden. 

Es ist ganz einfach: die Leute können sich an einen Anwalt wenden und dieser kann ihre Rechte durchsetzten, egal ob reicher VIP oder ganz normaler Camper. Das haben die zahlreichen Verbraucherfälle in den letzten Jahren eindeutig bewiesen. VW wurde in tausenden Verfahren zu Schadensersatz verurteilt und VW ist ein noch größerer Konzern als FIAT. 

Letztendlich ist genau das ja auch eine wunderbare Sache, dass die Menschen nicht nur ihr Recht auf dem Papier stehen haben, sondern von diesem Recht auch wirklich Gebrauch machen können. 

Keiner ist zu „klein“ und in diesen Fällen kommt es vor Gericht auch nicht darauf an, ob jemand groß und mächtig ist, hier geht es einzig und allein darum, wer im Recht ist. 

 

Jannis Staudt: Auch die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren an diese Fälle angepasst. 

Selbst der BGH (Bundesgerichtshof) hat in einem wegweisenden Fall 2020 entschieden, dass die Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben und da spielt es absolut keine Rolle, ob auf der Gegenseite ein riesiges Unternehmen steht. 

Es ist sogar im Gegenteil so, dass der BGH den Klägerinnen viel Spielraum gibt, was die Beweisführung und Darlegung betrifft. 

Der BGH erkennt z.B. an, dass man als einzelner Autokäufer nun einmal nicht detailliert wissen kann, wie eine Manipulationssoftware funktioniert und welche Prozesse innerhalb eines Konzerns zu welchen Entscheidungen geführt haben. Es reicht stattdessen völlig aus, als Kläger die „üblichen“ Anhaltspunkte vorzutragen, auf die dann der Hersteller reagieren und sich erklären muss. Diesbezüglich ist die Rechtsprechung also sehr verbraucherfreundlich und nah an der Realität. 

 

Haben die Erfolgschancen einer Klage etwas mit dem Kaufpreis des Fahrzeugs zu tun? Also macht ein Gericht einen Unterschied und sagt ggf. ok wer sich ein Wohnmobil für 38.000 Euro kauft, der muss von Anfang an damit rechnen, dass da etwas nicht stimmen könnte?

 

Jannis Staudt: NEIN! Es gab schon Klagen im Volkswagen Fall, bei denen ging es um  einen Kaufpreis von 7.000 Euro. Es spielt für die Rechtssprechung keine Rolle wie hoch der Kaufpreis war. Das hat dann letztendlich nur etwas mit der Höhe des Schadensersatz zu tun. 

(Nachtrag von mir… klar, wer 38.000 Euro für sein Womo gezahlt hat, kann nicht von einem Schadensersatz von 80.000 Euro ausgehen 😉 )

 

Eine Frage die ich von ganz, ganz vielen Lesern bekommen habe dreht sich um das Thema „schlafende Hunde wecken“. Kann es passieren, dass ich durch eine Klage z.B. Behörden erst recht auf mein Fahrzeug aufmerksam mache und dieses dann z.B. im schlimmsten Fall besonders schnell stillgelegt wird? Gibt es da irgendein Risiko?

 

(Von mir beigetragen… Thema Stilllegungen hatten wir bereits oben, dabei handelt es sich wie gesagt um den worst Case)

Igor Vasiljevic: Nein, da gibt es keine „schlafenden Hunde“!  Die Behörden sind so oder so schon längst über dieses Thema informiert und die wissen welcher Besitzer was für ein Fahrzeugmodell angemeldet hat. 

Die Gerichte wissen Bescheid, die Behörden wissen Bescheid…somit gibt es keine Gefahr dass man durch eine Klage irgendwelche „schlafenden Hunde“ wecken könnte. 

 

Noch eine Nachfrage von mir… und wie sieht es mit „Beweismitteln“ aus? Kann es passieren, dass mein Fahrzeug irgendwie „eingezogen wird“ weil es plötzlich als Beweismittel gilt?

 

Jannis Staudt: Wenn ein Gericht sagt, wir glauben, dass an diesen Vorwürfen etwas dran ist, wir benötigen aber noch weitere stichhaltige Beweismittel wie z.B. ein spezielles Gutachten, dann kann es schon sein, dass das eigene Fahrzeug nochmal von einem Sachverständigen genau geprüft wird. 

Allerdings dauern diese Tests in den allermeisten Fällen maximal einen Tag. Die Sorge, dass das eigene Wohnmobil über Wochen eingezogen wird ist also völlig unbegründet. 

Dazu muss man aber auch sagen, dass die Chance, dass ein Gericht jetzt ein neues Sachverständigen Gutachten anordnet, äußerst gering ist! 

In der Regel ist es so, dass EIN Sachverständigen Gutachten erstellt wird, welches später von allen Klägern genutzt wird und die Gerichte erkennen dieses eine Gutachten an. Es kommt also höchst selten dazu, dass ein Gericht in den Dieselfällen nochmal ein separates Sachverständigengutachten von einem Fahrzeug verlangt. 

 

Antworten FIAT Skandal

Ich habe ja ehrlich gesagt immer gedacht, naja dann erfolgt der Rückruf, es wird ein bisschen an der Software gearbeitet und alles ist toll. Doch so einfach ist es unter Umständen BEI WEITEM nicht.

 

 

Abgasskandal bei FIAT? – Themenblock Rückrufe und Nachrüstungen

 

Kann man davon ausgehen, sollte es irgendwann eine Reihe verlorener Verhandlungen für FIAT geben und es kommt zu Rückrufen, dass FIAT jeden Rückruf mit einer Einmalzahlung von Summe X „belohnt“?

 

(Hintergrund… der Fragesteller hatte sich überlegt, ob es sein könnte, wenn deutlich klar wird FIAT hat an den Motoren X,Y, Z manipuliert und es zu Rückrufen kommt, dass FIAT sagen könnte: „Bevor jetzt jeder beginnt zu Klagen, bezahlen wir den Betroffenen den Rückruf plus Summe X ((wenn sie nicht klagen)). So müsste der Fahrzeugbesitzer keine Klage durchlaufen und für FIAT wäre es vielleicht sogar günstiger, als die tausende einzelne Klagen)

 

Igor Vasiljevic: Schön wäre es, wenn Rückrufe mit einer Einmalzahlung für die betroffenen Eigentümer einhergingen. Wird es aber nicht!

In den USA kann so was passieren, da sind die Amerikaner auch deutlich „hemdsärmeliger“ als wir in Europa. Mit einer solchen Lösung ist in Europa also nicht zu rechnen. 

Grundsätzlich sind die Themen Rückrufe und Klage auch vollständig voneinander getrennt zu sehen. Man kann völlig unabhängig davon, ob es Rückrufe gibt, klagen.

 

Sollte FIAT einen solchen Rückruf starten oder es sogar zu Nachrüstungen kommen, wer bezahlt diese? 

 

Igor Vasiljevic: Da muss man als Fahrzeugeigentümer keine Sorgen haben. Rückrufe und Nachrüstungen müssten komplett von FIAT bezahlt werden. Ebenso dürfen diese Nachrüstungen nicht mit dem Schadensersatz einer Klage verrechnet werden o.ä. 

Wie gesagt, eine Klage und ein Rückruf sind zwei vollkommen von einander getrennte, separate Themen. 

 

Wie läuft das mit den Rückrufen oder gar Nachrüstungen ganz praktisch? Nehmen wir wieder an ich klage und es stellt sich heraus, dass FIAT an der Motorsteuerungssoftware manipuliert hat. Kann ich dann von FIAT verlangen, dass es einen Rückruf gibt, oder an meinem Fahrzeug etwas nachgerüstet wird? 

 

Jannis Staudt: Wenn erstmal feststeht, dass diese Manipulationen stattgefunden haben, dann werden die Behörden diese Rückrufe oder Softwareupdates anordnen. 

Im Falle von FIAT ist es aller Voraussicht nach die italienische Behörde, die diese Rückrufe europaweit anordnen wird.

Wichtig ist, man kann nicht nur verlangen, dass es dieses Softwareupdate gibt, es ist dann auch verpflichtend. So war es zumindest bei VW. 

 

Igor Vasiljevic: Wir wissen natürlich nicht, wie ein Rückruf seitens FIAT genau aussehen wird, wir wissen nichts über die mögliche Software und vor allem wissen wir nicht, ob sich so ein Softwareupdate mit allen anderen Komponenten des Motors/ Fahrzeugs verträgt, oder ggf. sogar negative Folgen haben könnte.

Bei den allermeisten Fällen in den Daimler und VW Verfahren, waren die Folgen für das Fahrzeug zum Glück gering. Einige Leute haben davon berichtet, dass z.B. der Verbrauch etwas hoch gegangen ist, aber das sind ja noch relativ geringe negative Auswirkungen. 

Leider hatten wir aber auch einige deutlich negativere Berichte von betroffenen Fahrzeugeigentümern. Da war der Dieselpartikelfilter verrußt, der Motor hat geklopft, in manchen Fällen hat es sogar Motorschäden gegeben.

Naja und wir wissen einfach noch nicht, welche Auswirkungen ein Rückruf im FIAT Ducato Fall hätte. Was wir wissen ist, dass die ganzen Bauteile im FIAT Ducato Motor nicht dazu ausgelegt sind, dass die Abgasreinigung die ganze Zeit läuft. Dementsprechend können wir uns gut vorstellen, dass es hier z.B. Probleme mit der Langlebigkeit der einzelnen Teile gibt. 

Wir wissen auch noch gar nicht wie so ein Update überhaupt aussehen könnte.  Wird die Software einfach entfernt, oder muss die Hardware nachgerüstet werden? Da wurde bereits einiges gemunkelt, aber ohne Hand und Fuß. 

Wir wissen also noch nicht wie Rückrufe oder ggf. Nachrüstungen im FIAT Ducato Fall aussehen würden und es bleibt zu hoffen, dass mögliche Folgen gering sind. 

FIAT wäre für diese Schäden NICHT haftbar. 

(Nachtrag von mir… starkes Stück, dass ich so auch nicht wusste. Sollten Schäden durch eine veränderte Software stattfinden, könnte man vielleicht eine neue Klage beginnen. Diese wäre aber sehr sicher nochmal deutlich komplizierter, langfristiger und damit auch teurer) 

 

Jannis Staudt: Wir kennen das Problem schon von vielen Audi und VW Fällen, also vielen unterschiedlichen Konzern-Fahrzeugen, mit denen sich die Gerichte bereits befasst haben. 

Ich gehe aktuell vor allem davon aus, dass sich FIAT Rückrufe auf reine Softwareupdates beschränken würden, denn so war es bisher auch bei allen anderen Herstellern. 

Aber selbst wenn die Motorsteuerungssoftware so verändert wird, dass das Fahrzeug dauerhaft sauber ist, ist die Hardware ggf. trotzdem noch nicht drauf abgestimmt, dass das Fahrzeug dauerhaft die Abgasreinigung und Abgasrückführung übernimmt. Ansonsten wären diese ganzen Manipulationen nicht nötig gewesen, dann hätte man sich diese von Beginn an sparen können. 

Das Abgasrückführungsventil ist diesbezüglich ein Dauerthema, das einfach nicht auf die dauerhafte Nutzung ausgelegt ist und dementsprechend schneller verschleißt. 

Man weiß einfach nicht, was die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen von diesen Softwareupdates sind. Das Ganze ist auf jeden Fall noch mit einigen Unsicherheiten verbunden. 

 

Wenn ich mein möglicherweise betroffenes Reisemobil jetzt noch schnell verkaufen würde, bevor der Bundesgerichtshof ein erstes großes Urteil spricht, muss ich den Käufer über das Thema informieren?

 

Jannis Staudt: Rechtlich gesehen ist es so, dass man sowohl als privater Verkäufer, und erst recht als Händler, den Stand der Dinge beim Käufer erwähnen sollte – sofern man natürlich beim Verkauf von den möglichen Manipulationen und der möglichen Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs wusste. 

Letztendlich geht man als Verkäufer sehr viel Ärger aus dem Weg, wenn man den Stand der Dinge im Verkaufsgespräch kurz erwähnt. Man kann ja deutlich sagen, dass es bisher ein Verdacht ist und natürlich muss man sich als „ganz normaler Verkäufer“ nicht bis in die Details zur Motorsoftware auskennen, aber wenn man über das Thema informiert ist, sollte man es auch unbedingt kurz erwähnen. 

 

Letzte Leser Frage… gibt es irgendeine Frist, die man in Bezug auf eine Klage beachten muss?

 

Jannis Staudt: Die einzige Frist, die auch von unseren Kollegen so gerne werbewirksam genutzt wird, ist die Verjährung solcher Ansprüche. 

Normalerweise verjähren solche Ansprüche spätestens 10 Jahre nach dem Erwerb des Fahrzeugs. Wichtig ist im Wohnmobil Dieselskandal aber vor allem die 3-jährige Verjährungsfrist. Demnach kann man nur innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis über die möglichen Manipulationen gegen Fiat klagen. Wer also 2021 von den Manipulationen erfahren hat, kann seine Ansprüche nur bis Ende 2024 durchsetzen.

Es gibt natürlich unterschiedliche Möglichkeiten, wann eine Person von dem Verdacht gegen Fiat erfahren hat oder erfahren haben könnte, da kommt es auf den Einzelfall an. 

In aller Regel gehen die Gerichte davon aus, dass die Fahrzeugeigentümer im Jahr 2020 zum ersten mal von den möglichen Manipulationen erfahren haben könnten. Und demnach liefe diese Frist schon Ende 2023 aus.

 

(Nachtrag von mir um das Ganze nochmal anhand eines Beispiels zu erklären.

Sagen wir mal, Herr Müller ist Redaktionsleiter bei einem großen Reisemobil Fachmagazin, dazu Eigentümer eines Wohnmobils, das von den möglichen Manipulationen betroffen seien könnte und Herr Müller möchte Klagen. Mittlerweile sind aber einige Jahre vergangen und wir springen ins Jahr 2025. Herr Müller hat sich also im Jahr 2025 doch noch überlegt klagen zu wollen. Denn nochmal, die Frist geht über 3 Jahre und dann noch bis zum Ende des 3. Jahres. Dann wäre es für Herrn Müller, als Redaktionsleiter eines Reisemobil Fachmagazins, nur schwerlich glaubhaft verständlich zu machen, dass er erst durch diesen Artikel auf IsasWomo im Jahr 2022 zum aller ersten Mal von dem Verdacht gegen FIAT erfahren haben soll.  Darum kommt es eben letztendlich bei dieser Frist auch auf den Einzelfall an. Grob kann man aber davon ausgehen, dass die Camper ab 2020 von dem Verdacht erfahren haben könnten. Somit würde die Frist bei vielen Ende 2023 auslaufen)

 

Igor Vasiljevic: Hier muss man natürlich auch berücksichtigen, dass jeder gefahrene Kilometer den Schadensersatz verringert. Wer sich zur ganzen Thematik einmal beraten lässt, macht jedenfalls nichts falsch.

 

Abgasskandal bei Fiat Wohnmobil?

Tja… letztendlich kann es tatsächlich um sehr viel Geld gehen und vielleicht müsst ihr doch nochmal über euren ganz persönlichen Umgang mit dem Thema nachdenken.

 

Abgasskandal bei FIAT? Das Fazit!

 

Puhhhh Igor und Jannis…. das waren viele Informationen. Ich DANKE euch seeeeehr, dass ihr euch so viel Zeit genommen habt, um die vielen Fragen der IsasWomo Leser/ Follower zu beantworten. 

 

So ihr Lieben, wenn ihr jetzt gerade denkt, hmmmmm bisher habe ich vieles komplett anders gesehen, aber nach all diesen Informationen möchte ich eigentlich doch eine Klage einreichen, dann könnt ihr dies natürlich tun. 

Dazu könnt ihr euch eine passende Kanzlei in eurer direkten Nähe suchen. Nur so viel, schaut euch gerne im Netz um, es gab bereits Klagen im FIAT Fall die „abgeschmettert“ worden sind, weil die Kanzlei grobe Fehler gemacht hat, wie z.B. fälschlicherweise gegen Stellantis klagen. 

 

Es macht also Sinn, dass ihr euch eine Kanzlei sucht, die sich ernsthaft mit dem Thema „Abgasskandal bei FIAT?“ beschäftigt.  

 

Dazu allerdings noch eine ganz persönliche BITTE. 

 

Wenn ihr im Netz auf die Suche nach einer entsprechenden Kanzlei geht, dann achtet doch ein bisschen auf Themen wie, z.B. Welche Kanzleien werben ganz extrem? Wer benennt aus reinem Marketing irgendwelche Hersteller, obwohl diese gar nicht im Verdacht stehen?

Ich muss euch Google nicht erklären, nur so viel… achtet drauf, die ersten Suchergebnisse sind fast alle mit der kleinen Überschrift ANZEIGE betitelt. 

Nachdem ich eine Kooperationsanfrage von einer dieser typischen Kanzleien abgelehnt habe, hat man schon versucht über den Blog ein bisschen Druck auf mich auszuüben. Mal ganz davon abgesehen, dass es anscheinend tatsächlich Kanzleien gibt, die für nicht gerade wenig Geld Google Anzeigen mit dem Stichwort IsasWomo schalten, nur um in den Ergebnissen auf jeden Fall vor mir zu ranken. Deren Sorgen möchte ich haben 😉

Ich denke ihr könnt verstehen, warum ich auf die ein oder andere dieser typischen „Dieselgate Marketing Kanzleien“ nicht all zu gut zu sprechen bin. 

 

Klagen über Jannis und Igor bzw. die Kanzlei Staudt

 

Solltet ihr Interesse daran haben, eine Klage über Igor bzw. Jannis von der Kanzlei Staudt Rechtsanwälte laufen zu lassen, dann ist dieses auch aus ganz Deutschland möglich. 

Die Kanzlei hat zwar ihren Sitz in München, aber dank Telefon und Internet, könnt ihr auch in Dortmund, Hamburg oder Berlin wohnen und Mandant der Kanzlei Staudt werden. Und so viel haben mir die Beiden noch gesagt, so eine Klage einzureichen, ist für euch letztendlich gar nicht so aufwendig wie ihr (und ich) vielleicht befürchten. 

Da ich schon weiß was ihr euch jetzt fragt: „Hat sie denn selber schon Klage eingereicht?“ Nochmal…da mein Pepper auf Peugeot läuft, habe ich mit dem aktuellen FIAT Fall nichts zu tun und dementsprechend kann ich auch gar nicht gegen FIAT klagen. 

Letztendlich ist es aber natürlich EURE Entscheidung und das Ganze hat auch immer etwas mit dem eigenen Bauchgefühl und Vertrauen zu tun. 

Mein Tipp… schaut euch doch die Seite oder auch den YouTube Kanal der beiden Anwälte genau an.  Wie gesagt, diese ganze Kooperation kam nur zustande, weil mir die ehrlichen Angaben auf der Seite so gut gefallen haben. 

Überzeugt euch selbst!

So jetzt aber Schluss…  ich weiß, das war diesmal ein extrem langer Artikel, aber ich wollte die Gelegenheit nutzen und so viele eurer Fragen klären wie nur eben sinnvoll. 

Vielen Dank und bleibt gesund!

Eure

IsasWomo, das Reisemagazin für Alleinreisende

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Mies & außerdem finde ich Isa doof!Steht bemüht & aber Isa finde ich trotzdem doof!Ganz nett & aber wer ist eigentlich Isa?Klasse Artikel, gut gemacht Isa!Super Isa, die nächste Tour kann kommen! (70 votes, average: 2,94 out of 5)

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